Sendenhorst legt ausgeglichenen Haushalt vor | Kreis Warendorf
Sendenhorst legt ausgeglichenen Haushalt vor
Die Stadt Sendenhorst kann nach der Prüfung des Haushaltsentwurfs durch den Kreis Warendorf mit der praktischen Umsetzung der im Haushaltsplan beschlossenen Maßnahmen beginnen. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2026 kann erfolgen. Das bedeutet, dass nun etwa notwendige Investitionen getätigt werden können. Allerdings ist die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen generell äußerst angespannt.
Trotz stabiler und vergleichsweise hoher Gewerbesteuereinahmen befindet sich auch die Stadt Sendenhorst in einer herausfordernden finanzpolitischen Situation. Grund sind die vielen in den vergangenen Jahren von Bund und Land auf die Kommunen übertragenen Aufgaben, für die es keine angemessene finanzielle Erstattung gibt. Zudem belasten u. a. die durch die Ergebnisse der Tarifverhandlungen gestiegenen Personalkosten die kommunalen Haushalte.
Glücklicherweise konnte Sendenhorst in den vergangenen Jahren Überschüsse erwirtschaften und dieses Eigenkapital der Ausgleichsrücklage zuführen. Daher kann die Stadt 2026 erneut einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Doch dazu muss das geplante negative Jahresergebnis in Höhe von 3,8 Mio. Euro mit angesparten Mitteln aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Auch 2027 und 2028 rechnet die Stadt mit negativen Ergebnissen in Höhe von 3,5 bzw. 2,9 Mio. Euro, die ebenfalls durch angesparte Mittel aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden könnten. Erst 2029 ist davon auszugehen, dass der Haushalt nicht mehr durch angesparte Mittel aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen seien wird.
"Diese Haushaltssituation zeigt, wie sehr auch wirtschaftlich überdurchschnittlich starke Städte wie Sendenhorst unter einer massiven strukturellen Unterfinanzierung leiden, die ihre Handlungsfähigkeit zunehmend einschränkt", stellt Landrat Dr. Olaf Gericke bei der Übergabe der Haushaltverfügung an Bürgermeisterin Katrin Reuscher fest. „Insbesondere die kontinuierlich steigenden Sozialleistungen, die in Berlin und Düsseldorf beschlossen worden sind, belasten die kommunalen Haushalte erheblich. Wir brauchen dringend eine dauerhafte, den Aufgaben angemessene Finanzierung der Kommunen durch Bund und Länder. Sparanstrengungen der Kommunen alleine können in dieser Situation nicht ausreichen, um die Haushalte zu sanieren“, so Dr. Gericke weiter.
Erfreulicherweise stehen der Stadt Sendenhorst Fördermittel nach dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von 7,3 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2026 bis 2028 sind 5,2 Mio. Euro aus diesem Fördermittelkontingent u. a. für den Neubau eines Klassentrakts der Ludgerus-Schule sowie den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Sendenhorst im Haushalt eingeplant. Die Fördermittel reichen jedoch nicht aus, um die umfangreichen Investitionen in die kommunale Infrastruktur vollständig zu finanzieren. Ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf bleibt daher bestehen.
Allerdings erhält die Stadt Sendenhorst über den Finanzausgleich im Jahr 2026 Schlüsselzuweisungen in Höhe von immerhin knapp 2,4 Mio. Euro Für 2027 bis 2029 werden Schlüsselzuweisungen in Höhe von knapp 2,2 Mio. Euro pro Jahr prognostiziert.
Bürgermeisterin Katrin Reuscher: "Sendenhorst ist wirtschaftlich stark aufgestellt – doch zusätzliche Aufgaben und Belastungen von Bund und Land setzen uns zunehmend unter Druck. Für uns gilt klar: Die Sicherung unserer eigenen Handlungsfähigkeit hat oberste Priorität. Gleichzeitig arbeiten wir daran, unsere Einnahmen zu stärken, etwa durch den Ausbau der Windenergie, an dem Sendenhorst direkt partizipieren wird. Nur so können wir unsere Handlungsspielräume vor Ort erhalten. Wir wollen weiter gestalten, investieren und für Lebensqualität sorgen."
Der Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Stefan Funke begrüßt die umsichtige Finanzplanung der Stadt, die erst einmal mit vorsichtigen Annahmen zur Entwicklung der Gewerbesteuer arbeitet. Im notwendigen kontinuierlichen Abbau des Eigenkapitals sieht der Kreisdirektor jedoch eine Belastung für die zukünftigen Haushalte der Stadt Sendenhorst. Gegen den Haushaltsplan bestehen aber keinerlei rechtliche Bedenken. "Damit Kommunen in Zukunft wieder mehr gestalten und in die Zukunft investieren können, brauchen sie eine dauerhafte und dynamische Entlastung bei den Sozialausgaben sowie einen höheren Anteil an Steuereinnahmen, der den ihnen von Bund und Land übertragenen kommunalen Aufgaben gerecht wird", argumentiert Dr. Stefan Funke.
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