Aufgaben des Landrates | Kreis Warendorf
Aufgaben des Landrates
Als Landrat ist er Vorsitzender des Kreistages, Leiter der Verwaltung und vertritt den Kreis als Repräsentant nach außen.
Zudem leiht sich das Land den Landrat aus, um ihn mit staatlichen Aufgaben zu betrauen.
Im Rahmen dieser "Organleihe" übt der Landrat die Kommunalaufsicht aus, leitet die Kreispolizeibehörde und bildet zusammen mit den Schulaufsichtsbeamten das Schulamt.
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Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.