Kreis sucht Vermittler für Pflegeeinrichtungen | Kreis Warendorf
Kreis sucht Vermittler für Pflegeeinrichtungen
Der Kreis Warendorf sucht ehrenamtliche Ombudspersonen nach dem Wohn-und Teilhabegesetz (WTG).
Ombudspersonen sind unparteiische und unabhängige Vermittler, die bei Konflikten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen schlichten können. Bei Fragen und Problemen zwischen den Einrichtungen und Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörige kann die Ombudsperson weiterhelfen. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu entwickeln und Probleme unbürokratisch aus der Welt zu schaffen.
Themen, die einer Vermittlung bedürfen, können zum Beispiel mit der Art und Weise der Pflege und Betreuung zusammenhängen, mit der Unterkunft, der Verpflegung oder auch der Organisation der medizinischen Versorgung vor Ort. Bei Beschwerden im Hinblick auf Qualitätsmängel in der Pflege ist weiterhin die Heimaufsicht (WTG-Behörde) des Kreises Warendorf zuständig.
Um die Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, sollten Interessierte idealerweise bereits im beruflichen oder privaten Bereich Erfahrungen und Interesse an der Alten- und Krankenpflege mitbringen. Außerdem braucht es Gelassenheit, Empathie und Belastbarkeit – auch in konfliktbelasteten Gesprächen – sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
Die Aufgabe ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Für das Kreisgebiet werden zwei Personen gesucht.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Ombudsperson oder Rückfragen hat, kann sich gerne beim Kreis Warendorf melden. Als Ansprechpartnerin steht die Teamleitung der WTG-Behörde Manuela Hano unter Tel. 02581 535024 oder E-Mail: wtg@kreis-warendorf gerne zur Verfügung.
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.