Masernschutzgesetz

Hinweise für Eltern, Kitas- und Schulleitungen

 

 

Das am 1. März 2020 in Kraft tretende Masernschutzgesetz sieht u.a. vor, dass Eltern vor Aufnahme Ihres Kindes in eine Kita oder Schule einen Nachweis über den Masernschutz des Kindes der Einrichtungsleitung vorlegen müssen.

 

Der Nachweis über den ausreichenden Impfschutz (1 Masernschutzimpfung ab der Vollendung des 1. Lebensjahres, 2 Masernschutzimpfungen ab der Vollendung des 2. Lebensjahres) kann in Form des Impfausweises, des gelben

Untersuchungsheftes oder durch ein ärztliches Attest erbracht werden. Besteht eine medizinische Kontraindikation zur Impfung oder eine Immunität durch frühere durchgemachte Masernerkrankung, muss dies ebenfalls durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

 

Der Nachweis ist der Einrichtungsleitung vor Beginn der Betreuung vorzulegen.

Kindertageseinrichtungen dürfen Kinder ohne Nachweis nicht aufnehmen. Gegen diesen Verstoß drohen für die Einrichtungen Bußgelder.

Zum Beginn jedes Schuljahres – oder währenddessen, im Fall zugezogener Schülerinnen u. Schüler - müssen die Schulen dem Gesundheitsamt die Schülerinnen u. Schüler melden, für die noch kein Nachweis vorgelegt wurde. Das Gesundheitsamt wird die Eltern zur Vorlage auffordern, ggf. in Verbindung mit einer Vorladung zur Beratung. Wird der Nachweis innerhalb einer vorgegebenen Frist immer noch nicht vorgelegt, werden gegen die Eltern Bußgelder bis zu 2500 € verhängt.

 

Eltern, deren Kinder Kitas und Schulen bereits besuchen, haben bis zum 31. Juli 2021 Zeit, der Einrichtungsleitung den Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz/Kontraindikation/bestehende Immunität vorzulegen. Nach dieser Frist müssen die Einrichtungen die Fälle ohne Nachweis dem Gesundheitsamt melden.

 

Informationen zum Thema Masernschutzgesetz - u.a. auch über Regelungen, die das in den Einrichtungen arbeitende Personal betreffen - sind zusätzlich folgendem Link zu entnehmen:

www.masernschutz.de

 

 

Masern sind eine hochansteckende Erkrankung, die zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Das Masernschutzgesetz hilft Kindergarten- und Schulkinder wirksam davor zu schützen!




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