Zweite Änderung des Landesentwicklungsplans NRW | Kreis Warendorf
Zweite Änderung des Landesentwicklungsplans NRW
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. In ihm wird die angestrebte Entwicklung Nordrhein-Westfalens festgehalten.
Wie alle Raumordnungspläne wird der LEP in unregelmäßigen Abständen geändert oder neu aufgestellt. Hierbei erarbeitet die Landesplanungsbehörde einen entsprechenden Entwurf, zu dem die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen abgeben können.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 beschlossen, den LEP NRW zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 23. Juni bis 28. Juli 2023 können die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen.
Die Unterlagen sind hier verfügbar:
Synopse zu den geplanten Änderungen
Der Entwurf der Zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW und die Informationen zum Aufstellungsverfahren können auch auf der folgenden Internetseite des MWIKE abgerufen werden:
Beteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans | Landesplanung NRW
Darüber hinaus sind die Unterlagen verfügbar unter:
Weitere Internetseiten
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