Baumpflege an Naturdenkmälern

Im Kreis Warendorf gibt es einen vielfältigen Bestand alter Bäume. Ganz besonders herausragende Exemplare hat der Kreis als Naturdenkmal ausgewiesen.

 

Aktuell lässt das Amt für Umwelt und Naturschutz wieder zahlreiche dieser Naturdenkmale von spezialisierten Firmen pflegen. Teilweise handelt es sich um reine Kronenpflege. Dabei wird Totholz entfernt, damit es nicht aus der Krone herausbrechen und herabfallen kann. In anderen Fällen müssen Kronensicherungen ausgetauscht oder geschädigte Äste eingekürzt werden.

 

Im Zuge dieser Maßnahmen müssen zwei Bäume in der alten und stattlichen Linden-Reihe an der Hauptstraße in Ostbevern entfernt werden. Vor der Entscheidung wurde ein externes Gutachten eingeholt, da solch markante Bäume selbstverständlich nicht leichtfertig eingekürzt oder gar entfernt werden. Der Gutachter bescheinigte zwei der neun Bäume der Lindenreihe keine Zukunft mehr –Einfaulungen, Risse und bruchgefährdete Starkäste sind bereits zu weit fortgeschritten, so dass diese Bäume entfernt werden müssen. Die Bäume werden in den kommenden Tagen gefällt. Die Fällarbeiten der beiden Linden werden von der Gemeinde Ostbevern organisiert.

 

Damit die Hauptstraße künftig wieder von großen, grünen Kronen gesäumt ist, spendet der Kreis zwei neue, stattliche Linden. Unter guten Bedingungen können die Bäume in etwa zehn Jahren eine Höhe von 10 bis 12 Metern und einen Kronenbreite von 6 bis 8 Metern erreichen. Die Gemeinde Ostbevern schafft hierfür einen ausreichend großen und zukunftsfähigen Wurzelraum. Während der Arbeiten in Ostbevern kann es kurzfristig zu Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Dafür bitten Kreis und Gemeinde um Verständnis.

 

Für die übrigen sieben Linden besteht hingegen eine mehrjährige Zukunftsprognose. Der Kreis wird diese Bäume durch eine Fachfirma kurzfristig pflegen lassen. Dabei stimmt sich die Untere Naturschutzbehörde eng mit der ausführenden Fachfirma ab, um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen.

 

Hintergrund: Einzelbäume, Baumreihen oder Alleen stellen besondere „Einzelschöpfungen der Natur“ dar, wie es das Bundesnaturschutzgesetz formuliert. In der Regel handelt es sich dabei um sehr alte, seltene, besonders gewachsene oder historisch bedeutsame Bäume, wie beispielsweise Gerichtseichen. Diese Bäume werden von der Kreisverwaltung betreut und geschützt. Sie werden regelmäßig kontrolliert und fortlaufend gepflegt. Ziel ist es, ihren Bestand möglichst lange zu erhalten und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Irgendwann erreichen Bäume jedoch ihr natürliches Lebensende. Pilzbefall, Krankheiten oder Wurzelschäden aber auch klimatische Veränderungen können diesen Prozess beschleunigen. An exponierten Standorten, etwa in der Nähe stark frequentierter Wege, von Häusern oder Privatgärten, können solche Bäume nicht gefahrlos stehenbleiben und langsam vor sich hinsterben. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen sie dann leider gefällt werden; ein Erhalt ist in solchen Fällen nicht mehr möglich.

 

Häufig ist eine nachlassende Vitalität äußerlich erkennbar. Manchmal lässt sich bei der rein visuellen Regelkontrolle jedoch nicht zuverlässig beurteilen, wie es um die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes tatsächlich steht. Dann wird ein externer Gutachter hinzugezogen, der den Baum bei Bedarf auch mit technischen Hilfsmitteln untersucht.

 




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