Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe (§ 12 SGB IX)
Die Rehabilitationsträger unterstützen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten über Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe, die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget, das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX.
Die Informationsangebote richten sich an leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger.
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