Wadersloh-Liesborn: Sommerlinde am Klostergarten muss gefällt werden | Kreis Warendorf
Wadersloh-Liesborn: Sommerlinde am Klostergarten muss gefällt werden
Am Klostergarten in Wadersloh-Liesborn muss eine sehr alte Sommerlinde, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist, aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Da der Baum zwischen einem Fußweg und einer Straße sowie in unmittelbarer Nähe zu einem Kindergarten steht, sind die Sicherheitserwartungen besonders hoch. Ein externer Baumgutachter stellte eine ausgeprägte und weit fortgeschrittene Fäule im Stamm fest. Daher besteht keine positive Bestandsprognose mehr. Da die Verkehrssicherheit dauerhaft nicht mehr gewährleistet werden kann, ist die Fällung des Baumes unumgänglich. Die Fällung ist in der kommenden Woche geplant. Sie wird von einer spezialisierten Firma für Baumpflege ausgeführt.
Die Linde weist einen Stammdurchmesser von rund 1,30 Metern auf. In den vergangenen Jahren waren wiederholt Baumpflegearbeiten und Kronenschnitte erforderlich. Zuletzt wurde die Krone im Januar 2025 aufgrund deutlich nachlassender Vitalität stark eingekürzt.
Hintergrund: Bei dem Baum handelt es sich um ein ausgewiesenes Naturdenkmal. Die Sommerlinde ist etwa 150 Jahre alt und wurde ursprünglich im Klostergarten der Abtei Liesborn gepflanzt. Als der Baum zum Naturdenkmal erklärt wurde, befand er sich noch in einem parkähnlich gestalteten Garten. Diese parkähnliche Umgebung besteht heute nicht mehr. Der Baum steht mittlerweile solitär in einem privaten Vorgarten.
Im Kreis Warendorf sind zahlreiche Bäume als Naturdenkmale ausgewiesen. Diese Einzelbäume, Baumreihen oder Alleen stellen besondere „Einzelschöpfungen der Natur“ dar, wie es das Bundesnaturschutzgesetz formuliert. In der Regel handelt es sich dabei um sehr alte, seltene, besonders gewachsene oder historisch bedeutsame Bäume, wie beispielsweise Gerichtseichen.
Der Kreis setzt sich intensiv für die Pflege und den Erhalt dieser Naturdenkmale ein. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Baum selbst mit umfangreichen Pflegemaßnahmen nicht mehr erhalten werden kann und die Verkehrssicherheit nicht länger gegeben ist. In solchen Fällen steht der Schutz von Menschen an oberster Stelle.
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