Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst erstellt amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag von Behörden nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften.
[ausführlich]Das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf ist eine Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der ÖGD schützt und fördert durch seine Arbeit die Gesundheit der Bevölkerung und wirkt bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten mit. Außerdem überwacht der ÖGD die Hygienevorschriften sowie die Herstellung und den Handel mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen.
Das Gesundheitsamt arbeitet mit anderen an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Einrichtungen, Gruppen und Personen zusammen und regt Maßnahmen zur besseren gesundheitlichen Versorgung an. Außerdem beraten und informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Bevölkerung in Fragen der Gesundheit.
Gesetzliche Grundlage ist in NRW das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, das am 01.Januar 1998 in Kraft getreten ist.
Im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Warendorf sind ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Berufsgruppen an vier Standorten tätig. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Warendorf zahlreiche Leistungen zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit an. Des Weiteren beraten und informieren sie über Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und helfen nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei seelischen und sozialen Problemen.
Im Folgenden werden die einzelnen Sachgebiete des Gesundheitsamtes im Kreis Warendorf kurz vorgestellt. In den Texten sind einige Begriffe markiert, die angeklickt werden können. Dadurch besteht die Möglichkeit, weitere Informationen abzurufen.
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.