Antragsflut: Führerscheinstelle bleibt mittwochs für Besucherverkehr geschlossen | Kreis Warendorf

Antragsflut: Führerscheinstelle bleibt mittwochs für Besucherverkehr geschlossen

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in den EU-Ländern einheitlich sein – doch schon jetzt liegen der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf zahlreiche Umtauschanträge vor. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Anträge verdoppelt. Da auch deutlich mehr Anträge auf Führerscheinerweiterungen bearbeitet werden müssen, kommt es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten.

 

„Die gesetzliche Umtauschpflicht wurde kürzlich intensiv in den Medien thematisiert. Deshalb kommen jetzt viele Führerscheininhaber zu uns, um das Thema Umtausch für sich abzuhaken“, so Ralf Holtstiege, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises. „Was viele jedoch nicht wissen: die Umtauschpflicht ist nach dem Geburtsjahr der Inhaber und nach dem Ausstellungsdatum der Führerscheine bis zum Jahr 2033 zeitlich gestaffelt.“

 

Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 beispielsweise, deren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen ihn erst bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 haben sogar ein Jahr länger Zeit dafür.

 

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, liegt der erste Stichtag am 19. Januar 2026. Hiervon sind die Ausstellungsjahrgänge 1999 bis 2001 betroffen.

 

„Maßgeblich ist dabei das Ausstellungsdatum des Führerscheins neben dem Foto - und nicht das Datum, an dem die Fahrerlaubnisklassen erteilt wurden“, erklärt Sandra Kirchner, Leiterin der Führerscheinstelle.

 

Zu bedenken sei auch, dass der neue Kartenführerschein nach 15 Jahren erneut getauscht werden müsse. Vor diesem Hintergrund sei es somit in vielen Fällen sinnvoll und auch ausreichend, den derzeitigen Führerschein erst zum Ende der jeweils geltenden Frist zu tauschen.

 

Die Antragsflut führt leider dazu, dass sich die Bearbeitungszeiten auch in allen anderen Arbeitsbereichen deutlich verlängern. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, ist die Führerscheinstelle im Warendorfer Kreishaus ab dem Beginn der Sommerferien mittwochs ganztägig für Bürgerinnen und Bürger nicht zu erreichen. Der Führerscheinschalter in der Kfz-Zulassungsstelle Beckum bleibt durchgehend geschlossen.

 

Weitere Informationen zu den neuen Öffnungszeiten und zum Führerscheinumtausch erhalten Sie unter www.kreis-warendorf.de. Die genauen Umtauschfristen können Sie hier einsehen.

 

Ab  dem 15.07.2019 gelten folgende Öffnungszeiten:

Mo.:  07:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.:    07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Mi.:  geschlossen      

Do.:  07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 17:30 Uhr

Fr.:   07:30 Uhr – 12:00 Uhr




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.