IS-Terrorist droht keine Folter in Tadschikistan | Kreis Warendorf
IS-Terrorist droht keine Folter in Tadschikistan
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage eines tadschikischen Staatsbürgers gegen den Widerruf eines ihm zuerkannten Abschiebungsverbotes zurückgewiesen. Der verurteilte IS-Terrorist hatte argumentiert, dass ihm in seinem Heimatland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie Folter drohe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Situation im Jahr 2018 hingegen anders beurteilt und das Abschiebeverbot widerrufen.
Um die Bemühungen der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf, den IS-Mann abzuschieben, voranzutreiben, hatte sich Landrat Dr. Olaf Gericke an die damalige Außenministerin Annalena Baerbock gewandt und um Unterstützung in dem Fall gebeten. Das Auswärtige Amt hat daraufhin Kontakt mit den tadschikischen Behörden aufgenommen und glaubhafte Zusicherungen eingefordert, dass der Mann entsprechend menschenrechtlicher Standards behandelt wird. Die von den tadschikischen Behörden erteilten Zusicherungen überzeugten das Verwaltungsgericht nun offenbar. Nun kann in einem weiteren Verfahren über die Abschiebung des Mannes entschieden werden.
„Die langfristigen Bemühungen verschiedener Behörden, diesen verurteilten IS-Terroristen aus Deutschland abzuschieben, tragen nun erste Früchte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts war ein wichtiger Meilenstein. Es hat sich gelohnt, dran zu bleiben und das Auswärtige Amt einzubeziehen. Es zeigt aber auch, wie mühsam es sein kann, wenn sich die Feinde unserer Freiheit unseren Rechtsstaat zu Nutze machen“, zeigte sich Landrat Dr. Olaf Gericke nach dem Urteil erfreut.
„Es war gut, dass wir den Finger in die Wunde gelegt haben, denn damit bringen wir im besten Fall eine neue Dynamik in ein bundesweit bekanntes Problem, nämlich, dass selbst verurteilte Straftäter oder Gefährder oft nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können“, so der Warendorfer Landrat weiter.
Nun bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster im aufenthaltsrechtlichen Verfahren abzuwarten. Dabei wird geklärt ob möglicherweise familiäre Gründe oder dergleichen vorliegen, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten.
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.