Wiedervernässung der Brüskenheide beginnt | Kreis Warendorf

Wiedervernässung der Brüskenheide beginnt

Die Wiedervernässung von Mooren, Heiden oder anderen Flächen ist ein wichtiger Baustein sowohl für den Arten- als auch den Klimaschutz. Um auch im Kreis Warendorf einen Beitrag zu leisten, setzen Kreisverwaltung und Bezirksregierung Münster die Wiedervernässung geeigneter Flächen im Naturschutzgebiet Brüskenheide konkret um.

 

„Mit der Wiedervernässung machen wir auch in diesem Bereich einen ersten, wichtigen Schritt hin zu mehr Arten- und Klimaschutz. Dabei sammeln wir wichtige Erfahrungen für weitere Projekte dieser Art“, fasst Umweltdezernent Dr. Herbert Bleicher zusammen.

 

Das Naturschutzgebiet Brüskenheide, zwischen Westbevern und Ostbevern-Brock, ist ein landesweit bedeutendes Wiesenvogelschutzgebiet. Es wurde in der Vergangenheit bereits durch Flächenankäufe und Optimierungsmaßnahmen zu einem bedeutenden Wiesenvogelhabitat umgestaltet. Es soll speziell für stark gefährdete Wiesen- und Watvögel, wie etwa Uferschnepfe, Brachvogel und Kiebitz weiter optimiert werden. Für diese Arten ist oberflächig anstehendes Wasser von entscheidender Bedeutung.

 

Maya Poguntke, Hauptdezernentin der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Münster, hob die enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Bezirksregierung und Kreis hervor. „Solche Projekte können realisiert werden, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Doch auch dann bleibt die Verfügbarkeit geeigneter Flächen der limitierende Faktor für weitere Maßnahmen“, so Poguntke weiter.

 

Um die Wiedervernässung der Brüskenheide zu realisieren, sollen noch funktionstüchtige Dränagen sowie Gräben und Mulden verschlossen werden, um den Abfluss von Oberflächenwasser zu verhindern. Zudem wird eine rund 2.500 m² großen Blänke, also ein temporäres Gewässer, mit weit und flach ausgezogen Uferlinien angelegt. Außerdem wird ein Drängraben durch Verschluss und Auffüllung zu einer Blänke umfunktioniert. Des Weiteren werden einzelne Verwallungen mit einer maximalen Höhe von 30 cm und einer Ausweitung bis zu 6 Metern zwecks Wasserrückhaltung angelegt.

 

Die zuvor beschriebenen Maßnahmen sollen ab Ende September dieses Jahres umgesetzt werden. Die zu erwartenden Kosten werden im vollen Umfang durch die Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Münster getragen. Die zur Realisierung der Maßnahmen erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen liegen vor. Die Bewirtschafter der landeseigenen Flächen wurden über die Maßnahmen informiert.

 




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