Gesetze erschweren Abschiebung von Kriminellen | Kreis Warendorf

Gesetze erschweren Abschiebung von Kriminellen

Am vergangenen Montag sollte ein früherer IS-Terrorist festgenommen, in Abschiebehaft gebracht und anschließend nach Tadschikistan abgeschoben werden. Der Mann war 2017 wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 5 Jahren Haft verurteilt worden. Er lebte zuletzt in Ennigerloh und musste sich auf Anordnung der Ausländerbehörde zweimal wöchentlich bei der Polizei in Oelde melden.

 

Als er am Montagmorgen die Polizeiwache in Oelde betrat, sollte er festgenommen werden. Er wehrte sich jedoch zuerst körperlich und verletzte sich dann selbst. Erst als Spezialeinheiten der Polizei anrückten ließ er sich nach mehreren Stunden widerstandslos festnehmen.

 

Allerdings ist die Abschiebung des Tadschiken nun aufgrund einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster im Hauptsacheverfahren zunächst nicht möglich. Der Mann befindet sich aktuell auf freiem Fuß.

 

Landrat Dr. Olaf Gericke: „Der Fall zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, sich juristisch gegen eine Abschiebung zu wehren – und wie schwierig es die Gesetzeslage macht, sogar Straftäter oder verurteilte Terroristen aus Deutschland abzuschieben. Es fällt schwer, dies den rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zu erklären.“

 




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