Niedrige Wasserstände erfordern Entnahmeverbot | Kreis Warendorf

Niedrige Wasserstände erfordern Entnahmeverbot

Auch im Kreis Warendorf hat es seit dem zeitigen Frühjahr viel zu wenig geregnet. Trotz der vereinzelten Niederschläge in den vergangenen Tagen haben die sommerlichen Temperaturen und lange Phasen ohne Niederschlag kreisweit zu sinkenden Wasserständen in den Flüssen und Bächen geführt. Die maßgeblichen Pegel in Ems und Lippe sind erneut auf das Mittlere Niedrigwasser gefallen. Sollten die Wasserstände noch weiter zurückgehen, könnte dies zu erheblichen Schäden für Pflanzen und Tiere bis hin zum Fischsterben führen.

 

Daher hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Warendorf nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verbietet.

 

Dieses Verbot bezieht sich auf die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen oder Teichen mit mechanischen oder elektrischen Pumpen oder anderen Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Darunter fallen beispielsweise auch Entnahmen etwa kleinerer Mengen mit einer Pumpe für die Bewässerung von Privatgärten durch Eigentümer und Anlieger von Gewässern. Ausdrücklich ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

 

Um die Trockenheit nicht noch weiter zu verschärfen, bitten Umweltdezernent Michael Ottmann und Umweltamtsleiter André Hackelbusch alle Bürgerinnen und Bürger, Wasser generell nur sparsam zu verwenden. „Allein schon die Bewässerung des Gartens in den frühen Morgenstunden oder am Abend kann den Verbrauch erheblich reduzieren“, sagt der Leiter des Umweltamtes André Hackelbusch.

 




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