Sassenberg legt ausgeglichenen Haushalt vor | Kreis Warendorf
Sassenberg legt ausgeglichenen Haushalt vor
Die Stadt Sassenberg kann mit der praktischen Umsetzung der im Haushaltsplan beschlossenen Maßnahmen beginnen, da der Kreis Warendorf den städtischen Haushalt geprüft und als zulässig beurteilt hat. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2026 kann erfolgen. Das bedeutet, dass nun etwa notwendige Investitionen getätigt werden können. Allerdings ist die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen generell äußerst angespannt.
Auch die Stadt Sassenberg befindet sich aufgrund zusätzlicher von Bund und Land auf die Kommunen übertragener Aufgaben und steigender Ausgaben trotz stabiler Gewerbesteuereinahmen in einer herausfordernden finanzpolitischen Situation. Zwar kann für 2026 erneut ein fiktiv ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Doch dazu muss das geplante negative Jahresergebnis in Höhe von 11,1 Mio. Euro mit angesparten Mitteln aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage wird sich dann auf noch rund 5,1 Mio. Euro reduzieren. Diese Mittel müssen voraussichtlich 2027 herangezogen werden, um das negative Jahresergebnis zumindest teilweise ausgleichen zu können.
Da auch in der mittelfristigen Finanzplanung negative Jahresergebnisse eingeplant sind, werden die Fehlbeträge voraussichtlich ab 2028 nicht mehr durch Rücklagen gedeckt werden können.
„Diese Haushaltssituation zeigt, wie sehr auch wirtschaftlich überdurchschnittlich starke Städte wie Sassenberg unter einer massiven strukturellen Unterfinanzierung leiden, die ihre Handlungsfähigkeit zunehmend einschränkt“, stellt Landrat Dr. Olaf Gericke bei der Übergabe der Haushaltverfügung an Bürgermeister Josef Uphoff fest. „Insbesondere die kontinuierlich steigenden Sozialleistungen, die in Berlin und Düsseldorf beschlossen worden sind, belasten die kommunalen Haushalte erheblich. Wir brauchen dringend eine dauerhafte, den Aufgaben angemessene Finanzierung der Kommunen durch Bund und Ländern. Sparanstrengungen der Kommunen alleine können in dieser Situation nicht ausreichen, um die Haushalte zu sanieren“, so Dr. Gericke weiter.
Bürgermeister Josef Uphoff: „„Die Genehmigung unserer Haushaltssatzung ist erfreulich und erlaubt uns ab sofort, die vorgesehenen städtischen Maßnahmen des laufenden Jahres fristgerecht umzusetzen. Dass uns das allerdings nur durch einen Rückgriff auf unsere Rücklagen gelingt, ist auf Dauer keine Lösung. Trotz stabiler Erträge stehen wir durch steigende Aufgaben und Aufwendungen unter erheblichem Druck. Es muss deshalb sobald wie möglich erreicht werden, dass eine nachhaltig auskömmliche Finanzierung durch die Bundes- und Landesebene sichergestellt wird.“
Der Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Stefan Funke begrüßt die vorsichtige Finanzplanung der Gemeinde, die nicht mit zu optimistischen Annahmen zur Ertragssituation arbeitet. Im kontinuierlichen Abbau des Eigenkapitals sieht der Kreisdirektor jedoch eine Belastung für die zukünftigen Haushalte der Stadt Sassenberg. Gegen den Haushaltsplan bestehen aber keinerlei rechtliche Bedenken.
„Damit Kommunen in Zukunft wieder mehr gestalten und in die Zukunft investieren können, brauchen sie eine dauerhafte und dynamische Entlastung bei den Sozialausgaben sowie einen höheren Anteil an Steuereinnahmen, den ihnen von Bund und Land übertragenen kommunalen Aufgaben gerecht wird“, argumentiert Dr. Stefan Funke.
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