Bürger profitieren finanziell von Windenergie | Kreis Warendorf

Bürger profitieren finanziell von Windenergie

Seit Dezember 2023 sind die Betreiber von Windenergieanlagen dazu verpflichtet, Kommunen, die im Umkreis von 2,5 km um eine Anlage liegen, finanziell an den Einnahmen zu beteiligen. Grundlage dafür ist das Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG NRW).

 

Wie die Kommunen genau beteiligt werden, wird in einer Beteiligungsvereinbarung geregelt. Die Mindestbeteiligung liegt bei 0,2 Cent pro erzeugter kWh, die der Kommune zustehen. Das macht bei einer modernen Windenergieanlage mit mehr als 5 MW Leistung rund 25.000 Euro pro Jahr aus. Hinzu kommt die Beteiligung der Bürger, für die es zahlreiche Optionen, wie vergünstigte Stromtarife, die Finanzierung gemeinnütziger Stiftungen und Vereine oder Sparbriefe und Nachrangdarlehen gibt, um nur einige Möglichkeiten aufzuführen. Auch pauschale Ausgleichszahlungen für Bürger, die in Nähe der Windenergieanlagen wohnen, sind möglich.

 

Bei der Ausgestaltung der Beteiligungsvereinbarung, die zwischen Betreiber und Kommune geschlossen wird, haben die Verhandlungspartner einen Verhandlungsspielraum. Da das Verfahren noch relativ jung ist und die Kommunen bislang wenig Erfahrung damit haben, fand nun ein von den Klimaschutzmanagern des Kreises Warendorf organisierter Austausch zu dem Thema statt. Daran nahmen Vertreter von elf kreisangehörigen Kommunen teil.

 

Die Kommunen sollen dabei unterstützt werden, künftig Beteiligungsvereinbarungen auszuhandeln, die für die Kommunen und die Bürger möglichst vorteilhaft sind. Dazu wies Carolin Wicke von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) in ihrem Vortrag auf verschiedene Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen hin.

 

„Diese Einnahmen erhöhen die Akzeptanz für Windenergieanlagen und helfen unseren Kommunen gerade in Zeiten knapper Kassen sehr", so Umwelt- und Planungsdezernent Michael Ottmann.

 




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