Blauzungenkrankheit im Kreis Warendorf nachgewiesen | Kreis Warendorf
Blauzungenkrankheit im Kreis Warendorf nachgewiesen
In der vergangenen Woche wurde das Blauzungenvirus der Variante 3 (BTV 3) bei einem Schaf in Sendenhorst nachgewiesen. Damit hat diese für den Menschen unbedenkliche Erkrankung nun auch den Kreis Warendorf erreicht. Im Laufe der Woche sind dem Veterinäramt sieben weitere Fälle gemeldet worden.
Bereits im September 2023 wurden in den Niederlanden die ersten Blauzungenfälle der Variante 3 festgestellt. Ende September 2023 traten erste Fälle in Nordrhein–Westfalen in den Kreisen Wesel und Kleve auf. Auch die Bundesländer Bremen, Niedersachsen Rheinland-Pfalz und Hessen sind betroffen.
Mit Auftreten der ersten Fälle am Niederrhein wurde der Status „BTV-frei“ für Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Eine unmittelbare Folge für die Tierhalter auch im Kreis Warendorf waren schon damals Verbringungsbeschränkungen. Das bedeutet, dass Wiederkäuer – also Rinder, Schafe und Ziegen aber auch etwa Alpakas und Lamas – aus NRW nicht mehr ohne eine Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in BTV-freie Bundesländer transportiert werden durften. Auch in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU dürfen die Tiere nicht transportiert werden. Dafür entfallen die Untersuchungen in die Bundesländer, die ebenfalls von Infektionen mit BTV 3 betroffen sind. Das sind aktuell Nordrhein‐Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland‐Pfalz und Hessen.
Insofern ändert sich für Tierhalter im Kreis Warendorf aktuell nichts. Es ist aber wichtig, dass sich Tierhalter vor Verbringungen von lebenden Tieren über die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen informieren.
Der beste Schutz vor einer Infektion besteht durch eine Impfung der empfänglichen Tierarten. Nordrhein-Westfalen hat die Impfung gegen BTV 3 zugelassen und zahlt zusammen mit der Tierseuchenkasse NRW eine Beihilfe in Höhe von einem Euro pro Impfdosis für Schafe und Ziegen und zwei Euro pro Impfdosis für Rinder.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer wie etwa Lamas oder Alpakas übertragen werden kann. Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Menschen und andere Tiere sind von der Erkrankung nicht betroffen, der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.
Weitere Hinweise gibt es auch auf der Internetseite des Kreises Warendorf.
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