IS-Terrorist darf abgeschoben werden

Der tadschikische Staatsbürger, der wegen seiner Mitgliedschaft in der Terror-Organisation IS in Deutschland im Gefängnis saß, darf abgeschoben werden. Das hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Münster geurteilt, dass der Mann keinen Asylanspruch hat und ihm in seiner Heimat Tadschikistan keine erniedrigende Behandlung oder gar Folter drohen. Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung lehnte das Oberverwaltungsgericht ebenfalls in dieser Woche ab. Nachdem damit seine Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht im Asyl- und im Ausländerrecht erfolglos geblieben sind, darf der Mann durch den Kreis Warendorf abgeschoben werden.

 

„Mit der Entscheidung des OVG haben wir ein juristisch eindeutiges Ergebnis, das unsere Rechtsauffassung bestätigt und unsere jahrelangen Bemühungen, den Mann aus Deutschland abzuschieben, belohnt. Der OVG-Beschluss ist ein Sieg des Rechtsstaates. Das aufwändige Verfahren zeigt einerseits, wie mühsam es sein kann, wenn sich die Feinde unserer Freiheit unseren Rechtsstaat zu Nutze machen. Es zeigt andererseits, dass es sich auszahlen kann, wenn Behörden an schwierigen Fällen dranbleiben und bereit sind, dicke Bretter zu bohren.“

 

Die Entscheidung des VG Münster erlaubte die Abschiebung des Mannes. Insofern wurden die konkreten Maßnahmen für die Abschiebung unmittelbar nach der Entscheidung eingeleitet. Allerdings durfte der Mann vor der Entscheidung der Gerichte bedauerlicherweise auch in einem derart gelagerten Fall nicht in Abschiebegewahrsam genommen werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen kam es bisher nicht, da davon auszugehen ist, dass der Mann untergetaucht ist.

 

„Dieser Fall ist wieder einmal ein geradezu exemplarisches Beispiel für praxisuntaugliche Regelungen in unserem Rechtssystem, die es unseren Behörden ungemein schwer machen, auch solche Personen abzuschieben“, kritisiert Landrat Dr. Olaf Gericke.

 

Sobald der Mann gefasst ist, wird die Abschiebung nach Tadschikistan vollzogen. Die öffentlichen Mittel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sind dem Mann, der zuletzt im Kreis Warendorf lebte, bereits gestrichen worden.

 

Um die Bemühungen der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf, den IS-Mann abzuschieben, voranzutreiben, hatte sich Landrat Dr. Olaf Gericke an die damalige Außenministerin Annalena Baerbock gewandt und um Unterstützung in dem Fall gebeten. Das Auswärtige Amt hat daraufhin Kontakt mit den tadschikischen Behörden aufgenommen und glaubhafte Zusicherungen eingefordert, dass der Mann entsprechend menschenrechtlicher Standards behandelt wird. Die von den tadschikischen Behörden erteilten Zusicherungen überzeugten das Verwaltungsgericht, sodass eine Abschiebung rechtlich möglich wurde.

 




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