Haushalt der Stadt Ahlen genehmigt

Der Kreis Warendorf hat den Haushalt der Stadt Ahlen für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt und die Haushaltsverfügung an Bürgermeister Dr. Alexander Berger und Stadtkämmerer Dirk Schlebes übergeben.

 

Wie praktisch alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen muss auch die Stadt Ahlen viele Probleme im Bereich der Zuwanderung und Integration lösen, gleichzeitig die Infrastruktur erhalten und ausbauen sowie die Lebensqualität in der Stadt steigern. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine sind diese Aufgaben nicht kleiner geworden.

 

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 konnten auch in Ahlen Überschüsse erwirtschaftet werden, die der Ausgleichsrücklage zugeführt wurden. 2022 und 2023 waren Entnahmen aus der angesparten Rücklage nötig, um die leicht negativen Jahresabschlüsse auszugleichen.

 

Daher stehen nun keine Mittel mehr zur Verfügung, um die Verluste im Jahr 2024 zu decken. Um einen Fehlbetrag von rund sechs Mio. Euro auszugleichen, muss deshalb die Allgemeine Rücklage – das Reinvermögen der Stadt – verringert werden. Diese Maßnahme muss vom Kreis Warendorf als Aufsichtsbehörde genehmigt werden, was nun erfolgt ist.

 

„Die Kommunen im ganzen Land müssen erhebliche Aufgaben lösen, die unter anderem durch den Krieg gegen die Ukraine und den erheblichen Zustrom von Flüchtlingen entstanden sind. Zudem müssen die Kommunen in ihre Infrastruktur investieren, Schulen und Kindergärten unterhalten und ausbauen. Dazu steht ihnen nicht genug Geld von Bund und Land zur Verfügung“, schildert Landrat Dr. Olaf Gericke die Situation.

 

Bürgermeister Dr. Alexander Berger dankte dem Landrat für die Haushaltsgenehmigung. „In diesen finanzwirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt sich die enge Zusammenarbeit mit dem Kreis als Kommunalaufsicht zum Wohle der Kommunen.“ Die im Vorfeld geführten Gespräche seien stets konstruktiv und auf Augenhöhe erfolgt. Der Kreis habe darin sein Verständnis für die finanziellen Herausforderungen zum Ausdruck gebracht, denen sich die Stadt Ahlen momentan zu stellen hat.

 

Kreisdirektor Dr. Stefan Funke hob hervor, dass die Stadt Ahlen Einspar- und Ertragsmöglichkeiten ausgeschöpft und die Grundsteuerhebesätze für die Finanzierung Winterdienst und Wasser- und Bodenverbände erhöht hat. „Sie werden voraussichtlich kein Haushaltssicherungskonzept vorlegen müssen. Dennoch ist die finanzielle Situation angespannt, da kontinuierlich Eigenkapital abgebaut wird“, zeigte sich der Kreiskämmerer besorgt, wenngleich es keine rechtlichen Bedenken der Kommunalaufsicht gegen den Haushaltplan gibt.

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.