Tempo 30: Verwaltungsgericht bestätigt den Kreis | Kreis Warendorf

Tempo 30: Verwaltungsgericht bestätigt den Kreis

Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat den Eilantrag der Stadt Warendorf gegen den Landrat des Kreises Warendorf als Aufsichtsbehörde in der Sache der Reichenbacher Straße als unbegründet abgewiesen. Die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 10. November 2022 und 16. Dezember 2022 durch den Landrat war demnach rechtmäßig.

 

Das VG stellt in seiner Begründung fest, dass die Ratsbeschlüsse rechtswidrig waren, weil sie in ermessensfehlerhafter Weise ergangen sind. Die Stadt hat ihre Entscheidung auf einer unzureichenden Datenbasis bezüglich der tatsächlichen Lärmbelastung getroffen und zudem die Folgen von Ausweichverkehren und Beeinträchtigungen für die Freiwillige Feuerwehr völlig unberücksichtigt gelassen.

 

Landrat Dr. Olaf Gericke: „Der Kreis macht es sich nicht leicht, die Entscheidung eines demokratisch gewählten Rates zu beanstanden. Im Fall der Reichenbacher Straße sahen wir aber keine andere Möglichkeit, als den Beschluss zu beanstanden, weil gegen geltendes Recht verstoßen worden ist.“

 

Dr. Gericke weist darauf hin, dass er eine gerichtliche Auseinandersetzung gerne vermieden hätte. „Wir haben den Bürgermeister und seine Verwaltungsspitze in mehreren Gesprächen auf unsere ernsten rechtlichen Bedenken hingewiesen und Wege aufgezeigt, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Es ist bedauerlich, dass die Stadt Warendorf dem nicht gefolgt ist und stattdessen den gerichtlichen Weg beschritten hat, zumal das Verwaltungsgericht unserer bereits im Vorfeld aufgezeigten Argumentation vollumfänglich gefolgt ist.“

 

Das VG kritisiert in seiner Begründung, dass der Rat seiner Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung vor der Beschlussfassung nicht gerecht geworden sei. Die Ratsbeschlüsse seien ermessensfehlerhaft, weil sie in mehrfacher Hinsicht auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage beruhten. Das heißt, dass die Stadt nicht ausreichend begründen konnte, warum an der Reichenbacher Straße Tempo 30 gelten sollte.

 

So sei die Gefahr der Entstehung von Ausweichverkehren nicht berücksichtigt worden. Das VG sieht konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Verkehr im Falle einer Temporeduzierung auf der Reichenbacher Straße zum Teil auf die in den Wohngebieten gelegenen Straßen Düsternstraße, Diekamp und Dr.-Leve-Straße ausweichen könnte, an der u.a. zwei Kindergärten, eine Grund- sowie eine Förderschule belegen seien. Jedenfalls hätte die Stadt dies in tatsächlicher Hinsicht ermitteln müssen, was aber fehlerhafterweise nicht erfolgt sei.

 

Auch die Auswirkungen des Tempolimits auf die Einsatzzeiten der Freiwilligen Feuerwehr seien laut VG zu Unrecht nicht ermittelt worden. Es bestehe die Gefahr, dass Schutzziele der Feuerwehr nicht mehr erreicht würden. Aufgrund der Höherrangigkeit der Rechtsgüter Leib und Leben war der Landrat nach dem eindeutigen Wortlaut des Beschlusses des Gerichts „zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse verpflichtet“.

 

Die Entscheidung gibt auch für ähnlich gelagerte Fälle in anderen Städten und Gemeinden im Kreis Klarheit.

 

Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde einlegen.

 




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