Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zur Karnevalszeit | Kreis Warendorf
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zur Karnevalszeit
An Weiberfastnacht (Donnerstag, 27. Februar) übernehmen die Närrinnen traditionell das Kommando im Kreishaus. Deshalb sind am Weiberfastnacht-Donnerstag alle Dienststellen des Kreises ab 12.00 Uhr geschlossen. Dazu gehören auch die Anlaufstellen des Jobcenters Kreis Warendorf in allen 13 Städten und Gemeinden.
In den beiden Kfz-Zulassungsstellen in Warendorf und Beckum ist wegen des üblicherweise großen Publikumsverkehrs bereits um 11.00 Uhr der letzte Einlass. Das Kreisarchiv hat Weiberfastnacht ganztägig geschlossen.
Am Freitag gelten die üblichen Öffnungszeiten in allen Dienststellen der Kreisverwaltung. Diese weist darauf hin, dass die Kraftfahrzeugzulassungsstelle im Warendorfer Kreishaus wie jeden Samstag auch am 1. März von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet hat.
Am Rosenmontag (3. März) bleiben alle Dienststellen der Kreisverwaltung ganztägig geschlossen. Am „Klingeldienstag“ in Beckum (4. März) ist die dortige Zulassungsstelle bereits ab 12.30 Uhr geschlossen.
Übrigens: Selbstverständlich müssen die durch den Karneval ausfallenden Stunden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung vor- oder nachgearbeitet werden.
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Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.