Schonzeitaufhebung für Rehwild konkretisiert | Kreis Warendorf
Schonzeitaufhebung für Rehwild konkretisiert
Auch im Kreis Warendorf sind die Wälder durch Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall geschwächt. Damit die Wiederbewaldung und der Umbau zu klimastabilen Wäldern erfolgreich umgesetzt werden können, ist eine Anpassung des Rehwildbestands erforderlich. Denn Rehe fressen die frischen Triebe junger Bäume und scheuern im Frühjahr ihr Geweih an jungen Bäumen ab.
Diese Verbiss- und Fegeschäden können zu erheblichen Problemen an neu angepflanzten Forstkulturen und in der Naturverjüngung führen. Junge Bäume werden dadurch in ihrem Wachstum gehemmt oder sterben im schlimmsten Fall ab. Eine intensive Bejagung im April kann dazu beitragen, dass mehr junge Bäume groß werden.
Um den Aufbau gesunder Mischwälder zu unterstützen, hat der Kreis Warendorf auch für April 2025 eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schmalrehe und Rehböcke erlassen. Denn eigentlich beginnt die Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe erst am 1. Mai.
Auf Wunsch des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde diese Allgemeinverfügung nun konkretisiert. Wichtigste Änderung: Vom 1. bis 30. April ist die Bejagung von Schmalrehen und Böcken im Kreis Warendorf lediglich an reinen Laubholz- oder Laubholzmischkulturen aus Pflanzung oder Naturverjüngung erlaubt. Weitere Details sind der Allgemeinverfügung (https://www.kreis-warendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen) zu entnehmen.
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