Tipps für die Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen / Sonderöffnungen zur Bestätigung von Betäubungsmitteln | Kreis Warendorf

Tipps für die Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen / Sonderöffnungen zur Bestätigung von Betäubungsmitteln

Ferienzeit ist Reisezeit und für viele Menschen die schönste Zeit im Jahr. Damit die Urlaubsreise entspannt und reibungslos abläuft, sollten Menschen, die auf Medikamente angewiesen sind, einige Punkte beachten.

 

Das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf empfiehlt die Mitnahme einer persönlichen „Reise-Apotheke“ für bevorstehende Reisen. Neben Arzneimitteln gegen mögliche Beschwerden im Urlaub gehören auch alle regelmäßig eingenommenen Arzneimittel ins Gepäck.

 

Bei Auslandsreisen darf jeweils die Menge für den persönlichen Bedarf mitgenommen werden. Im Flugzeug gehören die persönlichen Arzneimittel immer in das Handgepäck. „Bei Reisen in warme Länder ist zu beachten, dass Arzneimittel bei hohen Temperaturen ihre Wirksamkeit verlieren könnten. Deshalb sollten die Medikamente bei Temperaturen unter 25 Grad Celsius transportiert und aufbewahrt werden“, so Amtsapothekerin Marion Raschke-Klose.

 

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln gelten Sonderregeln. Als Betäubungsmittel gelten u.a. Arzneimittel gegen starke Schmerzen und gegen ADHS. Diese werden auf einem gelben Rezeptformular verordnet. Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Vorschriften, die unbedingt zu beachten sind: Bei Reisen in die europäischen Länder des Schengen-Raumes dürfen ärztlich verordnete Betäubungsmittel für die Dauer von maximal 30 Tagen mitgeführt werden. Dazu füllt zunächst der Arzt für jedes Betäubungsmittel eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens aus. Für Reisen in alle übrigen Länder stellt der Arzt vor der Reise eine mehrsprachige Bescheinigung aus, in der die Dosierung, die Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise vermerkt sind.

 

„Diese Bescheinigungen müssen anschließend amtlich bestätigt werden. Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Warendorf ist dafür das Kreisgesundheitsamt zuständig“, erklärt Marion Raschke-Klose.

 

Die Amtsapothekerin des Kreises Warendorf übernimmt die amtliche Bestätigung nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 02581 – 53-5303). Zu den Sommerferien bietet sie auch Sonderöffnungszeiten ohne Termin an: am Donnerstag, den 16. Juli, und Donnerstag, den 30. Juli, jeweils in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Kreishaus Warendorf, Waldenburger Straße 2, Raum B1.22 (1. Etage). Mitzubringen sind die ärztliche Bescheinigung, das Ausweisdokument, das in der Bescheinigung aufgeführt ist, und eine Kopie des Rezepts.

 

Ausführliche Hinweise sind im Merkblatt „Reisen mit Betäubungsmitteln“ auf der Homepage des Kreises Warendorf zu finden.

 

www.kreis-warendorf.de




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