Krankenkassen nicht lösungsorientiert | Kreis Warendorf
Krankenkassen nicht lösungsorientiert
Auf das jüngste Schreiben der Krankenkassen im Streit mit dem Kreis Warendorf über die Rettungsdienstgebühren hat der Kreis mit Bedauern reagiert, weil die unterbreiteten Kompromissvorschläge „bislang nicht zu einer belastbaren Annäherung geführt haben“, wie es in der Erwiderung des Kreises von Mitte August auf das jüngste Schreiben der Krankenkassen heißt. Die Haltung der Kassen hält der Kreis für „nicht lösungsorientiert“.
Der Kreis hält weiter an seiner Auffassung fest, dass die Kassen das Vertrauen in ihre Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit erheblich belasten, weil sie nachträglich für zurückliegende Jahre weitere Forderungen über einen erreichten Kompromiss hinaus erheben. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte des Kreises und seiner Städte und Gemeinden, wenn nicht die Versicherten zur Zahlung von Rettungsdienstgebühren herangezogen werden sollen.
Das will der Kreis Warendorf zwar nicht und setzt weiterhin auf eine Verhandlungslösung mit den Krankenkassen und bietet eine sofortige Wiederaufnahme der Gespräche an. Allerdings hat Landrat Dr. Olaf Gericke auch deutlich gemacht, dass der Kreis „die derzeitige Lage nicht auf unbestimmte Zeit fortschreiben“ kann. Daher sieht sich der Kreis von den Krankenkassen gezwungen, nunmehr die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Erteilung von Gebührenbescheiden gegenüber den jeweiligen Gebührenschuldnern vorzubereiten. Sollte es dazu kommen, wird der Kreis es nach den Worten des Landrats bei den Bescheiden nicht an Informationen darüber fehlen lassen, wie die Gebührenschuldner sich ihre Zahlungen an den Kreis von ihrer Krankenkasse erstatten lassen können.
Die ebenfalls von den Verhandlungen mit den Krankenkassen betroffenen Städte Ahlen, Beckum und Warendorf, die in ihrem Bereich für die Organisation des Rettungsdienstes zuständig sind, unterstützen die Haltung des Kreises und bereiten sich in den Rathäusern ebenfalls organisatorisch auf die Erteilung von Gebührenbescheiden vor.
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