Digitales Baugenehmigungsverfahren wird Standard

Seit Juni kann das Baugenehmigungsverfahren beim Kreis Warendorf von allen Antragstellern vollständig digital genutzt und durchgeführt werden. Von der Antragstellung bis zur Genehmigung können alle Arbeitsschritte nun über die Landeslösungen abgewickelt werden. Über das Bauportal.NRW können die Anträge eingereicht werden und über eine Kommunikationsplattform können Bauverwaltung, Bauherren und Architekten Dokumente sowie Informationen austauschen und sehen, wie weit ihr Genehmigungsverfahren ist.

 

„In der Erprobungsphase des digitalen Baugenehmigungsverfahrens und seit Beginn des regulären Betriebs im Juni wurden bereits 71 digitale Bauanträge gestellt und 23 Baugenehmigungen erteilt. Das entspricht 14 % der eingereichten Bauanträge. Wir hoffen, den Anteil der komplett digitalen Baugenehmigungen in den kommenden Monaten weiter erheblich zu steigern“, blickt Baudezernent Michael Ottmann optimistisch in die Zukunft.

 

Um die vielen Vorteile des digitalen Genehmigungsverfahrens vollumfänglich nutzen zu können, soll die digitale Antragsstellung nach einer Übergangszeit in einigen Monaten in den meisten Fällen verpflichtend werden. Zeit- und Kostenersparnisse ergeben sich nur, wenn komplett digitalisiert wird und Arbeitsschritte wie Einscannen und Abheften von Papier komplett entfallen. Diese Möglichkeit soll mit der überarbeiteten Bauordnung NRW den Baugenehmigungsbehörden eröffnet werden. „Da die allermeisten Bauanträge von Architektur- oder Ingenieurbüros betreut und erstellt werden müssen, haben wir auch nicht das Problem, dass Bürgerinnen und Bürger überfordert werden können“, erklärt Bauamtsleiter Sigurd Peitz.

 

Zukünftig wollen alle Bauaufsichtsbehörden im Kreis Warendorf einheitlich die Landeslösungen für digitale Baugenehmigungsverfahren anbieten. Oelde und Beckum planen dies aktuell in 2026.

 

Hinweis: Dazu muss von den Antragstellenden nach digitalem Einreichen über das Bauportal.NRW die „Einladung“ in einen Projektraum bestätigt werden, um digital kommunizieren zu können (bitte auf jeden Fall einen Hinweis zur erforderlichen „Annahme des Projektraums in den Text aufnehmen, da dies aktuell ein Problem ist bzw. häufiger vergessen wird). Umfassende Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren können im Serviceportal aufgerufen werden: Allgemeine Vorbemerkungen zu den Bauaufsichtlichen Verfahren (BauO NRW 2018) - serviceportal.kreis-warendorf.de

 

Hintergrund: Der Kreis Warendorf ist eine Vorreiter bei der digitalen Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen und von Beginn an als Modellkommune im Land beteiligt. Hier wurden in enger Abstimmung mit dem Landesbauministerium Lösungen für die digitale Baugenehmigung im ganzen Land erarbeitet und zur Praxisreife gebracht. Bauportal.NRW und die Kommunikationsplattform sollen auch in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt werden.

 




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