Jagdscheinverlängerung erst ab Januar beantragen

Jägerinnen und Jäger, deren Jagdschein zum 31. März 2027 abläuft, wird geraten, erst Anfang Januar den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen. Der Antrag sollte möglichst online gestellt werden. Das praktische Online-Formular und alle wichtigen Informationen finden Sie direkt auf der Startseite des Kreises Warendorf unter www.kreis-warendorf.de

 

Da viele Jägerinnen und Jäger ihre Anträge vorsorglich schon jetzt im Oktober stellen, bittet Kim-Laura Sudhues vom Ordnungsamt des Kreises Warendorf um Geduld: „Es reicht, wenn Sie die Anträge Anfang Januar stellen. Wenn Sie Ihren Jagdschein schon jetzt beantragen, bringt das erheblichen organisatorischen Mehraufwand mit sich, da die Überprüfungen bei den verschiedenen Sicherheitsbehörden so früh vor der Prüfung der Anträge noch nicht angestoßen werden kann.“

 

Es ist bei der Beantragung Anfang Januar noch nicht erforderlich, den Jagdschein und den Versicherungsnachweis bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. Die Untere Jagdbehörde leitet die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen über die Kreispolizeibehörde ein. Bitte verzichten Sie unbedingt auf Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand, da diese die Bearbeitung verzögern.

 

Sobald die Rückmeldungen vorliegen, informiert die Untere Jagdbehörde jeden Jagdscheininhaber per E-Mail oder telefonisch. Erst dann werden der Jagdschein und der Versicherungsnachweis für die Verlängerung benötigt. Diese Unterlagen können dann entweder per Post zur Unteren Jagdbehörde geschickt werden oder zu den Öffnungszeiten (Di., Do., Fr. 08:30-12:00 Uhr, Di. + Do. 14:00-16:00 Uhr) persönlich ohne vorherige Terminvereinbarung vorgelegt werden. Eine vorzeitige Beschaffung der Versicherungsbescheinigung zum Zeitpunkt des Antrages ist nicht notwendig.

 

Grund für die frühzeitig erforderliche Beantragung im Januar ist die mittlerweile umfangreichere Überprüfung der Jagdscheininhaber durch verschiedene Sicherheitsbehörden.

 




Kontakt und Anfahrt

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Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

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