Geflügelpest im Kreis Gütersloh macht Überwachungszone im Kreis Warendorf erforderlich | Kreis Warendorf

Geflügelpest im Kreis Gütersloh macht Überwachungszone im Kreis Warendorf erforderlich

Am vergangenen Mittwoch wurde in einem Betrieb in Versmold, Kreis Gütersloh, die Geflügelpest bei Enten festgestellt.

 

Um den Ausbruchsbetrieb wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet, in denen bestimmte Auflagen und Beschränkungen für die Geflügelhalter gelten. Die Geflügelhalter müssen jetzt etwa dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der bei ihnen gehaltenen Vögel melden und bestimmte Hygienemaßnahmen beachten. Außerdem wird die Stallpflicht für Geflügel in diesem Bereich angeordnet. Zudem dürfen Vögel, Säugetiere, Fleisch und Eier nicht in einen oder aus einem anderen Betrieb verbracht werden.

 

Die Überwachungszone hat einen Radius von 10 km um den Betrieb in Versmold, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist. Darin liegen auch sieben kleinere Geflügelhaltungen auf dem Gebiet der Stadt Sassenberg.

 

Die genaue Lage ist den Veröffentlichungen im Amtsblatt des Kreises und auf der Homepage zu entnehmen. Eine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreis Warendorf ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Die Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) wird durch ein Influenza-Virus verursacht, das beim Menschen in der Regel keine Erkrankungen auslöst.

 




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