Kreisverwaltung schließt zwischen Weihnachten und Neujahr | Kreis Warendorf

Kreisverwaltung schließt zwischen Weihnachten und Neujahr

Die Kreisverwaltung Warendorf bleibt in der Zeit von Mittwoch, 27. Dezember bis Freitag, 29. Dezember 2023 geschlossen. Damit wird die Schließung des Kreishauses wie im vergangenen Jahr fortgesetzt.

 

Auch wenn die Situation weniger angespannt ist als vor einem Jahr, ruft die Bundesregierung weiterhin zum Energiesparen auf. Nach den guten Erfahrungen im vergangenen Jahr, haben wir uns entschieden, die Kreisverwaltung erneut ‚zwischen den Jahren‘ zu schließen,“ erläutert Personaldezernentin Petra Schreier.

 

„Mit der Schließung zwischen den Feiertagen können wir je nach Wetterlage bis zu 30.000 Kilowattstunden Strom und Gas einsparen“, ergänzt der Technik-Chef des Kreishauses, Christoph Gehringhoff.

 

Ein Notbetrieb wird in vielen Bereichen im Hintergrund laufen, sodass in außergewöhnlichen Situationen schnell reagiert werden kann.

 

Ausgenommen von der Schließung ist die Zulassungsstelle in Beckum, die den Dienstbetrieb aufrechterhalten wird. Allen Besucherinnen und Besuchern wird dringend empfohlen, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Weitergehende Informationen zum Service der Zulassungsstelle finden Sie unter Kreisverwaltung Warendorf: Kfz-Zulassung (kreis-warendorf.de)

 

Das Jobcenter wird ebenfalls geschlossen sein. In dringenden, unaufschiebbaren Notfällen sind Mitarbeiter des Jobcenters am 27.12 von 8.00 – 16.00 Uhr und am 29.12. von 8.00 – 12.00 Uhr erreichbar. Einzelheiten finden die Leistungsberechtigten auf der Internetseite des Jobcenters oder an den Aushängen an den Anlaufstellen.

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.