Handlungsempfehlungen für die Patientenüberleitung | Kreis Warendorf
Handlungsempfehlungen für die Patientenüberleitung
Der Handlungsleitfaden für die „Patientenüberleitung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Beispiel der Schnittstelle Krankenhaus“ ist in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Mitgliedern aus der Kommunalen Gesundheitskonferenz und aus der Konferenz Alter und Pflege entwickelt worden. Ziel des Leitfadens ist es, die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren an den jeweiligen Schnittstellen des Gesundheits- und des Pflegesystems zu optimieren. Eine zeitgerechte Übermittlung von Informationen an diejenigen Einrichtungen bzw. Personen, die die weitere medizinische Behandlung und Therapie sowie die pflegerische Versorgung und sonstige Unterstützung leisten, ist von immenser Bedeutung. Sie soll Sorge dafür tragen, dass insbesondere Patientinnen und Patienten mit einem Unterstützungs- und Pflegebedarf eine kontinuierliche bedarfsgerechte Versorgung erhalten.
Die Krankenhäuser sind ab 1. Oktober 2017 nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V verpflichtet, beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement zu organisieren. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.gkv-spitzenverband.de/ krankenversicherung/krankenhaeuser/entlassmanagement/entlassmanagement.jsp
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Petra Lummer
Mail: petra.lummer@kreis-warendorf.de
Tel: 02581-53-5302
Sozialamt
Johanna Peters
Mail: johanna.peters@kreis-warendorf.de
Tel: 02581/53-5002
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Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung
Petra Lummer
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Telefon: 02581 53-5302
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