Pharmazeutischer Dienst (Arzneimittel und Apotheken) | Kreis Warendorf

Apotheken- Arzneimittel- und Betäubungsmittelüberwachung

Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln in Apotheken, Krankenhäusern, Arztpraxen, im Einzelhandel und anderen Einrichtungen wird vom Pharmazeutischen Dienst überwacht.
 

Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelüberwachung - ein Beitrag zum Verbraucherschutz


Es ist für uns heute selbstverständlich, auch in kleineren Gemeinden, bei Bedarf Zehntausende von Arzneimitteln sofort oder binnen weniger Stunden zu erhalten. Im Kreis Warendorf erfüllen über 60 Apotheken den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Ordnungsgemäß heißt 24 Stunden am Tag und beinhaltet die Beachtung zahlreicher Vorschriften, zum Beispiel der Verschreibungspflicht oder bestimmter Lagervorschriften, aber auch der Einsatz sachkundigen Personals.

Die Amtsapothekerin überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften. Dazu gehört die Erteilung der Betriebserlaubnis für Apotheken und die Abnahmebesichtigung neuer oder umgebauter Apotheken. Ebenso werden Routineinspektionen der Apotheken und des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, z.B. Drogerie- oder Supermärkte, durchgeführt.


Auch der Umgang mit Arzneimitteln im Krankenhaus oder in Alten- oder Pflegeheimen ist Gegenstand von Kontrollen, aber auch sachkundiger Beratung. Dabei steht ein Ziel im Vordergrund: Die Qualität, die die Industrie liefert, soll auch beim Patienten ankommen: im Krankenhaus, im Altenheim oder eben zu Hause.


Für Patienten, die auf ihren Auslandsreisen Betäubungsmittel benötigen (Schmerzmittel, Substitutionsmittel, Arzneimittel gegen ADHS), beglaubigt der Pharmazeutische Dienst die ärztlichen Bescheinigungen für die Zollabfertigung nach dem Schengener Abkommen.


Da Arzneimittel in vielen Ländern nicht den hohen Anforderungen entsprechen, die in Deutschland an die Sicherheit und Qualität gestellt werden, ist der Import nur aus EU-Ländern zulässig. Arzneimittel als vermeintlich preiswertes Reisesouvenir oder als Internetbestellung aus dubioser Quelle sind häufig gefälscht oder qualitätsgemindert und aus Verbraucherschutzgründen verboten.

Reisen mit Arzneimitteln

Reiseplanung, worauf muss ich achten?

Zur Reiseapotheke gehören nicht nur Arzneimittel gegen Reisebeschwerden, sondern auch Ihre regelmäßig benötigten Medikamente. Denken Sie bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln daran, dass Sie sich rechtzeitig vor der Reise ein Rezept ausstellen lassen.

Arzneimittel gehören bei Flugreisen immer ins Handgepäck.

 

Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands

Es gelten keine besonderen Bestimmungen. Alle benötigten Arzneimittel und auch die ärztlich verordneten Betäubungs­mittel dürfen innerhalb von Deutschland ohne amtliche Bescheinigung mitgeführt werden. Vom Arzt ausgestellte „Arzneimittel-Ausweise“ sind selbstverständlich mitzuführen.

 

Auslandsreisen in europäische Länder des Schengen-Raumes

Für Ihren persönlichen Bedarf dürfen Sie bei Reisen ins Ausland Ihre Arzneimittel mitnehmen.

Sonderregelungen gelten für Arzneimittel, die als Betäubungsmittel eingestuft sind und auf einem gelben Rezeptformular verordnet werden sowie für medizinisches Cannabis.

Siehe dazu „Merkblatt Reisen mit Betäubungsmitteln“

 

Auslandsreisen in Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören

Für Ihren persönlichen Bedarf dürfen Sie bei Reisen ins Ausland Ihre Arzneimittel üblicherweise mitnehmen.

Sonderregelungen gelten für Arzneimittel, die als Betäubungsmittel eingestuft sind und auf einem gelben Rezeptformular verordnet werden sowie für medizinisches Cannabis.

Siehe dazu „Merkblatt Reisen mit Betäubungsmitteln“

Ansprechpartnerin:

Frau Marion Raschke-Klose

Amtsapothekerin

Tel. 02581 53 5303

mail: pharmazeutischer.dienst@kreis-warendorf.de




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.