Empfehlung zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten zu Gemeinschaftseinrichtungen | Kreis Warendorf
„Empfehlung zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten zu Gemeinschaftseinrichtungen“
Kinder- und Jugendärzte aus dem Kreis WAF in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Kreises WAF
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin im Kreis Warendorf haben sich mit dem Gesundheitsamt über die Bedingungen bzw. Zeiten der Wiederzulassung zu Kindertagesstätten und Schulen nach durchgemachten Infektionskrankheiten abgestimmt. Dabei wurden die entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beachtet (siehe RKI-Ratgeber für Ärzte), die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhen. Die folgenden Empfehlungen dienen den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als Maßgabe für das infektionshygienisch korrekte Verhalten bei Infektionskrankheiten ihrer Kinder.
Grundsätzliches: Ein krankes Kind sollte daheim bleiben: Kinder mit Fieber oder/und schlechtem Allgemeinzustand oder mit Erbrechen. Ein absoluter Schutz vor Infektionen lässt sich bei manchen übertragbaren Krankheiten nur durch einen monatelangen Ausschluss vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung erreichen. Dem Anspruch der Allgemeinheit, vor Ansteckung geschützt zu werden, stehen das Recht des Einzelnen auf Bildung und die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber“ (RKI).
Ein ärztliches Attest ist bei allen hier aufgeführten Erkrankungen zur Wiederzulassung bis auf Krätze nicht erforderlich.
| Erkrankung | Wiederzulassung | Hygiene |
1 | Scharlach | 24 h nach Beginn der antibiotische Therapie |
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2 | Ringelröteln | Sofort (nicht mehr ansteckende bei Beginn des Ausschlags) |
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3 | Windpocken | Nach Trockenwerden aller Bläschen („Verkrusten“), dauert ca. 1 Woche |
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4 | Gürtelrose | bei textiler Abdeckung (z.B. durch ein T-Shirt): sofort |
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5 | Hand-Fuß-Mund-Krankheit | Sofort, wenn das Kind beschwerdefrei ist. D.h. auch mit Flecken ist der Einrichtungsbesuch erlaubt | 80% der Kinder mit HFM sind 4 Wochen lang infektiös, zeigen selbst aber keine Symptome. Die Herausnahme eines sichtbar erkrankten Kindes aus einer Einrichtung bringt für die Gesundheit der Gruppe daher nichts und sollte unterbleiben. |
6 | Mundfäule und Lippenherpes | Nach Abheilung |
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7 | Dreitagefieber | nach 1 fieberfreien Tag |
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8 | Keuchhusten | 5 Tage nach Start mit einer antibiotischen Therapie – oder: 3 Wo nach Beginn des Hustens |
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9 | Pfeiffer´sches Drüsenfieber | Wenn gesund | Kinder u Jgdl. sind aber wochenlang per Speichel ansteckend |
10 | Eiterflechte | Wenn die Flecken trocken sind (dauert unter Therapie 1-3 Tage) |
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11 | Anitis / „Popo-Scharlach“ | sofort |
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12 | Streuwarzen / Schwimmen | Sofort, auch ins Schwimmbad |
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13 | Dornwarzen / Schwimmen | sofort, auch ins Schwimmbad |
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16 | Gelber Schnupfen, fieberfrei | sofort |
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17 | Bindehautentzündung (nicht durch Adenoviren verursacht) | i.d.R. 2 - 3 Tage, bis die Augen nicht mehr rot sind |
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18 | Pseudocroup (Krupp-Syndrom) | sofort |
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19 | Nesselsucht | Sofort, wenn sonst gesund |
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20 | Durchfall | Nach zwei Tagen ohne Durchfall u./o. Erbrechen | Ein krankes Kind, das in der Einrichtung erbricht, sollte abgeholt werden. Ein Kind, das einmalig einen dünnen Stuhl abgesetzt hat, darf aber zunächst verbleiben. |
21 | Läuse | mit schriftlicher Bestätigung der Eltern über die durchgeführte Behandlung: am nächsten Tag | Vgl. „Eltern-Attest“ |
22 | Flöhe | sofort |
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23 | Oxyuren = Madenwürmer = KiTa-Würmer | Sofort nach Gabe des Wurmmittels (Anthelminthikums) |
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24 | Pilzinfektionen der Haut | sofort | Direkter Körperkontakt zu betroffenen Stellen sollte vermieden werden (z.B. Sport) |
25 | Krätze = Skabies | nach durchgeführter Behandlung am nächsten Tag mit ärztlichem Attest | Die Durchführung der Behandlung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. |
Hinweis:
Empfehlungen zur Wiederzulassung bei Diphtherie, Tuberkulose, Meningitis, Mumps, Masern o Röteln etc. werden jeweils anlassbezogen mitgeteilt.
Bei Rückfragen oder in Zweifelsfällen scheuen Sie sich bitte nicht, zum Telefon zu greifen: alle Kinder- und Jugendärzte im Kreis oder das Gesundheitsamt geben gerne Auskunft.
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