Nach der Stunde null: Politischer Neuanfang

Am Ende des Zweiten Weltkrieges wird das östliche Münsterland von den britischen Truppen besetzt und unter eine militärische Verwaltung gestellt.

 

Neben der Entnazifizierung sowie der Entmilitarisierung ist es ihre Aufgabe den Aufbau von Verwaltung und Verfassung zu begleiteten.

 

Die deutsche Selbstverwaltungstradition soll nach britischer Vorstellung umgestaltet werden.

 

In Anlehnung an die am 1. April 1946 von der alliierten Militärregierung erlassene „Revidierte Deutsche Gemeindeordnung“ wird der Kreistag oberstes Verfassungsorgan, der von den Bürgern gewählt wird. Der Kreistag wählt den Landrat, den Vorsitzenden des Kreistags.

 

Der Kreisausschuss soll als Steuerungsorgan des Kreistags für die Umsetzung der politischen Beschlüsse auf Verwaltungsebene sorgen. Der Verwaltung steht der vom Kreistag gewählte Oberkreisdirektor vor.

Am 13. Oktober 1946 finden erstmals nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den Kreisen Warendorf und Beckum freie, demokratische Wahlen statt.

 

Am 8. November treffen sich die Kreistagsmitglieder zur konstituierenden Sitzung des Beckumer Kreistages.

 

Vorausgegangen ist dieser Wahl eine von der Militärregierung im April 1946 durchgeführte grundlegende Änderung der Deutschen Gemeindeordnung von 1935, die ein Bruch mit der deutschen Kommunaltradition bedeutet und die gültige Kreisordnung von Westfalen (1886) ablöst.

 

Die auf Kreisebene bestehende Alleinvertretung durch die Landräte wird zugunsten einer Aufteilung dieser Machtfülle abgeschafft.

Die auf Kreisebene bestehende Alleinvertretung durch die Landräte wird zugunsten einer Aufteilung dieser Machtfülle abgeschafft.

 

Die Landräte übernehmen politische und repräsentative Aufgaben in ehrenamtlicher Funktion, während die Verwaltungsführung von überparteilichen Fachbeamten wahrgenommen werden sollt: den Oberkreisdirektoren.

 

Erster Oberkreisdirektor des Altkreises Warendorf war von 1946 bis 1951 Dr. Hermann Terdenge.

Die Entnazifizierung

Für den demokratischen Neubeginn Nachkriegsdeutschlands ist die Entnazifizierung von großer Bedeutung. Sämtliche Bereiche der deutschen Gesellschaft sollten vom Nationalsozialismus befreit werden.

Alle Deutschen werden dafür in fünf Kategorien eingeteilt:

 

  1. Hauptschuldige
  2. Belastete
  3. Minderbelastete
  4. Mitläufer
  5. Entlastete, die vom Gesetz nicht betroffen waren.

In der britischen Besatzungszone werden die Kategorien drei bis fünf in den sogenannten Entnazifizierungs-ausschüssen entschieden. Diese Ausschüsse werden von den Briten vor Ort aus Parteimitgliedern gebildet.

Für die ersten beiden Gruppen sind übergeordnete Spruchkammern zuständig.

 

Alle Kandidaten, die für die demokratischen Parteien ein Mandat erwerben wollen, mussten sich einer Überprüfung durch die Militärregierung und dem Entnazifizierungsausschuss unterziehen.

 

Im Vordergrund steht dabei besonders die Mitgliedschaft in ehemaligen NS-Organisationen. Nur wer als unbedenklich eingestuft wird, darf sich für die Wahlen aufstellen lassen.

Versorgung der Bevölkerung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Versorgung der Bevölkerung mit dem Überlebensnotwendigen, die Wiedereingliederung rückkehrender Kriegsgefangener sowie die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen.

 

Besonders im Münsterland ist man mit einer großen Zahl von Flüchtlingen konfrontiert. Durch eine Anweisung der britischen Militärbehörde  vom 21. November 1945 sollen auf Provinzial-, Regierungsbezirks- und Kreisebene Flüchtlingsausschüsse gebildet werden, deren Aufgabe darin besteht die Behörden in Fragen der Flüchtlingsproblematik zu beraten.

Neben Flüchtlingen sollen Vertreter der Kirchen, der Hilfsorganisationen sowie behördlicher Stellen in diesen Ausschüssen mitarbeiten. Dieser erste Ansatz des Ausschusses bewährte sich nicht.

 

Im September 1947 werden die Flüchtlingsausschüsse neu organisiert. Die Ausschüsse sollen nun aus von den Flüchtlingen gewählten und von den Behörden ernannten Vertretern bestehen und es soll ein Mitspracherecht der Flüchtlinge auf allen Verwaltungsstufen verwirklicht werden.

 

Die ersten Wahlen zur Errichtung von Flüchtlingsausschüssen in den Städten werden am 16. November 1947 nach unmittelbarem und geheimem Wahlrecht abgehalten.

 

Nach Abschluss der Wahlen auf Kreisebene und nach Benennung der Kreisvertreter für die Regierungsbezirke werden in den ersten Monaten des Jahres 1948 die Bezirksflüchtlingsausschüsse von den Regierungspräsidenten zur ersten Sitzung eingeladen. Bei diesen Zusammenkünften werden in jedem der sechs Regierungsbezirke in NRW jeweils drei Flüchtlingsvertreter für den sogenannten Landesflüchtlingsausschuss gewählt.

 

Somit waren die Voraussetzungen für eine Interessenvertretung auf Landesebene geschaffen und der beim Sozialminister angesiedelte Landesflüchtlingsausschuss konnte sich am 4. Mai 1948 in Düsseldorf konstituieren.

Eine Aufgabe der Flüchtlingsausschüsse besteht in der Unterbringung der Flüchtlinge.

 

Ein Teil des ohnehin schon knappen Wohnraumes ist von der Militärverwaltung beschlagnahmt worden und somit bleibt oft nur eine Unterbringung in Notunterkünften, Baracken oder in Behelfsheimen.

 

Eine Unterkunft wie auf dem Foto (rechts) in Warendorf an der Dr.-Rau-Allee ist in dieser Zeit tausendfache Unterkunft für die Menschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten.

Die monatliche Fortschreibung der Flüchtlingsbewegung zeigt die Höhe der Menschen, die von den Stellen vor Ort zu versorgen sind.

 

Neben einer Unterkunft benötigen sie vor allem Lebensmittel, Kleidung und medizinische Versorgung.




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.