Archive und Demokratie

Archive bewahren die Überlieferung vergangener Zeiten. Sie sind daher das Gedächtnis einer Gesellschaft, einer Region, einer Gemeinde. In ihnen finden sich die Belege der politischen Entscheidungen der Vergangenheit – quasi Papier gewordene Nachweise der Herrschaft. Zugleich bietet das Archiv vielfältige Einblicke in das Leben der Beherrschten: dort, wo Menschen mit dem Staat in Kontakt kommen, bleiben im Archiv Spuren zurück.

 

Politische Herrschaft ist in der Geschichte daher nie ohne eine Kontrolle der Archive ausgekommen. Lange Zeit dienten Archive der Legitimation des Monarchen und waren deshalb der Öffentlichkeit verschlossen.

Die Idee, dass die in Archiven verwahrten Dokumente nicht geheim sein sollten, ist erst gut 200 Jahre alt. In der Französischen Revolution wurden die Archive des Ancien Régime geöffnet – die citoyens begehrten zu wissen, was dort über sie geschrieben stand. Seit dieser Zeit kann der Grad einer Demokratie u.a. daran gemessen werden, wie frei der Zugang zu ihren Archiven ist. Der bekannte Journalist Heribert Prantl hat diesen Grundsatz  2011 dahingehend formuliert, dass öffentliche Archive systemrelevant für die Demokratie seien. Umgekehrt waren bzw. sind in Diktaturen die Archive meist unzugänglich – z.B. in der DDR, wo die Bürgerrechtsbewegung 1989 mit besonderer Energie eine Öffnung des Stasi-Archivs forderte und dessen drohende Vernichtung verhindern konnte.

 

Eine Demokratie, die ihre Grundidee der Volksherrschaft ernstnimmt, wird daher immer ein lebhaftes Interesse daran haben, dem Souverän, also dem eigenen Volk die Chance zu geben, historische Formen von Herrschaft in den Archiven nachzuvollziehen. Warum sind politische und administrative Entscheidungen vor 50, 100 oder 500 Jahren so getroffen worden, wie sie getroffen wurden? Welche Einflüsse und welche Akteure spielten dabei eine Rolle? Der hier zum Ausdruck kommende Anspruch auf Transparenz geht aber über das Politische hinaus. Getragen von der Idee einer informationellen Selbstbestimmung haben auch gesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen das Recht, alles über sie gespeicherte Wissen in den Archiven einsehen und nutzen zu dürfen – erst recht, wenn und weil diese Archive aus Steuermitteln finanziert werden.

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird nun die Offenheit der Archive sichergestellt? Zum einen ergibt sich diese bereits aus Artikel 5 des Grundgesetzes (Freiheit von Forschung und Lehre). Zum anderen garantieren die Archivgesetze, in unserem Fall vor allem das Archivgesetz NRW, die Existenz von Archiven, definieren ihre Aufgaben und schreiben ihre freie Nutzung durch die Öffentlichkeit fest. Übrigens: in Nordrhein-Westfalen sind alle Gemeinden und Kreise verpflichtet, ein eigenes Archiv zu betreiben. Diese Aufgabe kann übertragen werden, wie es z.B. im Kreis Warendorf erfolgt: außer dem Stadtarchiv Telgte sind alle Stadt- und Gemeindearchive im Kreisarchiv untergebracht, das daher präziser als Kreiszentralarchiv bezeichnet werden kann.

Das Kreisarchiv ist offen und transparent

Wie versucht nun das das Kreisarchiv konkret, dem hohen Anspruch auf Transparenz und Offenheit gerecht zu werden?

 

·       Das Kreisarchiv steht jeder Bürgerin und jedem Bürger offen. Konkret heißt dies, dass jede Person – ungeachtet ihrer Interessen, Vorbildung oder Herkunft – die Bestände des Kreisarchivs benutzen kann.

 

·       Die Benutzung des Kreisarchivs ist kostenlos. Kosten fallen lediglich an, wenn Recherchetätigkeiten übernommen werden sollen oder Kopien bzw. Scans gewünscht sind.

 

·       Das Kreisarchiv berät alle Archivnutzer bei ihren Fragen. Für die Recherche in den Beständen des Kreisarchivs stehen sog. Findbücher bereit, in denen nach Orten und Einrichtungen geordnet die Archivalientitel aufgeführt sind. Die meisten dieser Findbücher sind vor Ort in der Archivdatenbank recherchierbar.

 

·       Das Kreisarchiv bietet mit seinem Lesesaal innerhalb der Öffnungszeiten einen geeigneten Ort zur Arbeit mit den Archivalien. Zur Erleichterung und Vertiefung  steht die Bibliothek des Kreisarchivs mit über 30.000 Informationsmedien zur freien Verfügung.

 

·       Das Kreisarchiv informiert die Öffentlichkeit mit Publikationen, Vorträgen, Gruppenführungen, Informationsveranstaltungen und einer aktiven Pressearbeit.

 

·       Das Kreisarchiv ist im Internet mit verschiedenen Angeboten vertreten. Mit einer eigenen Website und auf dem Portal archive.nrw.de stellt es Informationen und in zunehmendem Maße auch Findmittel online bereit.

 

·       Das Kreisarchiv stellt durch diverse technische Mittel und organisatorische Verfahren die Aufbewahrung, Konservierung und Erschließung der Archivalien sicher – und dies im Umfang von insgesamt nicht weniger als 3.500 laufenden Regalmetern.

 

·       Das Kreisarchiv arbeitet darauf hin, auch in Zukunft aussagekräftige Unterlagen über das politische und Verwaltungshandeln zu archivieren. Es übernimmt daher in fachlich begründeter Auswahl das amtliche Schriftgut des Kreises und der zwölf Gemeinden, mit denen eine Vereinbarung besteht. Daneben bemüht es sich auch um nichtstaatliches Schriftgut wie Nachlässe oder Vereinsakten. Das Kreisarchiv bewahrt außerdem systematisch die Tageszeitungen aus dem Kreisgebiet.

 

·       Als Einrichtung der öffentlichen Verwaltung macht es seine Entscheidungen selbstverständlich aktenkundig und archiviert auch diese Dokumente.

Fazit: Um seine Archivbestände als Gedächtnis des Kreises den Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen, versteht sich das Kreisarchiv als ein offenes Haus der Geschichte.

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

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Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.