NS-Gleichschaltung: Überwachung und Verfolgung der Katholiken

Bis zum Jahr 1933 wird der Nationalsozialismus von der katholischen Kirche mehrheitlich abgelehnt. Den Mitgliedern der Kirche ist es sogar verboten, Mitglied der NSDAP zu werden, was auch Auswirkungen auf die Wahlergebnisse hat: in katholischen Gebieten liegen die Wahlergebnisse der NSDAP weit unter dem Reichsdurchschnitt.

 

Nachdem Adolf Hitler Anfang 1933 der katholischen Kirche Zugeständnisse gemacht hatte und diese im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 bestätigt werden, relativiert die Kirche ihre Kritik und hebt auch das Verbot für Katholiken, Mitglied in der NSDAP zu werden, auf.

 

Die Kirche muss aber bereits im Herbst feststellen, dass seitens der NSDAP das Konkordat fortlaufend missachtet wird. So sollten katholische Organisationen und Verbände, die ausschließlich religiösen, rein kulturellen oder karitativen Zwecken dienten, durch das Konkordat geschützt werden.

 

Die Gestapo beginnt aber bereits ab Januar 1934 die katholischen Vereine und Ihre Arbeit genau zu überwachen. Die Aktivitäten der Vereine werden weiter beschränkt und immer mehr Organisationen aufgelöst und verboten.

Maria-Himmelfahrt

Zur Maria-Himmelfahrts-Prozession hisst der Bankdirektor Kruse im August 1935 an seinem Haus am Markt in Warendorf eine Fahne der katholischen Jugendverbände.

 

Da nach einer staatspolizeilichen Anordnung vom 8. August 1935 keine Abzeichen der katholischen Jugendverbände in der Öffentlichkeit mehr gezeigt werden dürfen, wird die Fahne auf Anordnung der Warendorfer Polizei sofort vom Gebäude entfernt.       

Fronleichnam

Das Feiern der Prozessionen wird immer weiter eingeschränkt, so darf der Prozessionsweg nicht mehr geschmückt werden, und es ist nicht erlaubt kirchliche Fahnen mitzuführen.

 

Im März 1939 wird Fronleichnam als Feiertag verboten und ab 1940 ist es untersagt Prozessionen zu feiern.

Messdiener

Den kirchlichen Vereinen ist es nicht mehr gestattet, „weltliche“ Veranstaltungen anzubieten und an den rein religiösen Unternehmungen dürfen nur die Mitglieder des jeweiligen Verbandes teilnehmen.

 

Um diese Vorschrift einzuhalten, werden u.a. die Messdiener aus Warendorf überwacht.

 

Ein als Wallfahrt nach Werl geplanter Ausflug wird seitens der Gestapo nicht als solche anerkannt und die Vereinsleiter danach schriftlich verwarnt.

Omnibusbesitzer

Das Schreiben des Landrats an die Omnibusbesitzer im Altkreis Warendorf zeigt, wie die lokalen Behörden bei der Überwachung der katholischen Vereine involviert waren.

 

Der Landrat weist die Betriebe ausdrücklich auf ihre Verantwortung hin, die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Wallfahrten einzuhalten und droht bei Zuwiderhandlung mit entsprechenden Maßnahmen.

Die Hirtenbriefe

Seit 1867 tagt die Deutsche Bischofskonferenz in Fulda.

 

Mit dem sogenannten Hirtenbrief wenden sich die Bischöfe aus Fulda an die Gläubigen. Die Hirtenbriefe werden veröffentlicht und in den Kirchen verkündet.

 

Die Konferenz bestand auch während des Nationalsozialismus weiter.

Im Jahr 1935 wird die Bestandsgarantie der katholischen Vereine und Organisationen verhandelt.

Am 20. August wendet sich die Konferenz mit einer Denkschrift an Adolf Hitler und mahnt die Angriffe gegen die katholische Kirche an. Mit dem Hirtenbrief vom 1. September protestieren die Bischöfe scharf gegen die nationalsozialistische Kirchenpolitik.

 

Von staatlicher Seite wird vehement versucht, die Verbreitung der Hirtenbriefe einzudämmen.

 

In Warendorf werden beim Pfarrer der Neuen Pfarre 110 Hirtenbriefe beschlagnahmt. In der Alten Pfarre können hingegen nur 10 Hirtenbriefe eingezogen werden, da alle anderen schon verteilt worden sind.

 

 

 

 

In den folgenden Jahren werden die Hirtenbriefe und ihre Verbreitung kritisch verfolgt.

 

Kirchen werden überwacht und es wird genau festgehalten, ob der Hirtenbrief verlesen und wie er von den Gläubigen aufgenommen wird.

 

Eine Verbreitung außerhalb der Kirche wird zu unterbinden versucht.

Unterdrückung katholischer Jugendorganisationen

Auch die Jugendorganisationen werden immer stärker eingeengt.

 

Der katholische Jugendbund Neudeutschland, 1919 gegründet, richtet sich an Jungen aus Oberschulen und Gymnasien. Schon kurz nach der Machtergreifung kommt es zu ersten Auseinandersetzungen mit der Hitlerjugend, die sich als einzige Organisation für die männliche Jugend sieht.

 

Bis zu seiner Auflösung durch die Gestapo 1939 werden dem Bund nun mehr und mehr Verbote auferlegt: Kluft, Fahrtenmesser, Zeltlager und Fahrten sind bald nicht mehr gestattet.

Schon im März 1934 ordnet der Landrat die Auflösung der Warendorfer Gruppe an.

Darauf folgt kurze Zeit später die Durchsuchung der Häuser der Mitglieder und das Vereinseigentum (Möbel, Büromaterial, Uniformen sowie das Kassenbuch) wird beschlagnahmt.

 

Eine Beschwerde gegen die Auflösung des Jugendbundes wird nach Prüfung  durch den Oberpräsidenten 1935 abgewiesen. Zu einem geringen Preis übernehmen NS-Organisationen die Möbel und Teile der Uniformen. Der Verkaufserlös und das Vereinsvermögen gehen auf den Staat über.

 

Neutrale Kleidungsstücke erhalten die Mitglieder zurück.

 

Die Warendorfer ND-Führer erleben auch später noch weitere Behinderungen seitens der NS-Behörden.

 

Anton Klaus und Benno Hagedorn wird nach erfolgreichem Abitur im Zusammenspiel zwischen dem Oberpräsidium, der Schulleitung des Gymnasiums Laurentianum und dem Provinzialschulkollegium der Zugang zur Hochschule verweigert.

 

Andere Mitglieder werden immer wieder beim Kontakt mit lokalen Behörden von diesen schikaniert.

      




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