Informationen für ehemalige Heim- und Verschickungskinder | Kreis Warendorf

Informationen für ehemalige Heim- und Verschickungskinder

Die Aufarbeitung der Geschichte der Kinderkurheime und die damit verbundenen oft leidvollen Erlebnisse der sogenannten Verschickungskinder ist in neuerer Zeit in den Fokus gerückt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich 2021 in einer außerordentlichen Sitzung mit diesem Themenkomplex befasst und auch die Kurstätten und ehemaligen Einrichtungen selbst beginnen mit einer Aufarbeitung. Dies geschieht freilich auch aufgrund des zunehmenden Drucks durch Anfragen und Nachforschungen seitens der Betroffenen.

Das Kreisarchiv als Archiv der beiden Altkreise ist einer größtmöglichen Transparenz und Informationsvermittlung gegenüber Betroffenen verbunden. Daher hat sich das Kreisarchiv, auch in Absprache mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, ausführlich mit der Thematik in Bezug auf die eigenen Unterlagen befasst.

 

Im Kreisarchiv Warendorf befinden sich nur verhältnismäßig wenige Unterlagen zum Komplex Heimunterbringung/Verschickungskinder. Dies hängt u.a. mit der Überlieferungssituation der 1960er- bis 1990er-Jahre zusammen, als viele personenbezogene Akten nach ihrem Gebrauch in der Verwaltung vernichtet wurden, ohne dem (1967 gegründeten) Kreisarchiv angeboten zu werden. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch Akten zur Heimunterbringung, etwa aus der Registratur der Kreisjugendämter oder der dem Kreisarchiv angeschlossenen Kommunen, vernichtet wurden. Diese Praxis erstreckte sich aber auf alle Arten personenbezogener Akten, nicht nur auf solche aus dem Jugend- und Unterbringungsbereich, und ist daher ein allgemeines Problem der Forschung bzw. archivischen Überlieferungslücken für die Zeit des 20. Jahrhunderts.


Bei einer gründlichen Bestandsaufnahme durch das Archivpersonal im Jahre 2021 befanden in der Altregistratur („Aktenarchiv“) des Kreises Warendorf, insbesondere des Jugendamts, keine Akten, die vor 1990 angefangen worden waren. Insofern kann für den Kreis Warendorf mit Sicherheit festgestellt werden, dass außer den im Kreisarchiv befindlichen Dokumenten keine Unterlagen zum Komplex Heimunterbringung/Verschickungskinder aus der Zeit vor 1990 mehr vorhanden sind.

 

In den Beständen des Kreisarchivs selbst ist die Überlieferungslage auch vergleichsweise dünn. Die Bestände der Altkreise umfassen zwar auch die Akten der damaligen Kreisjugendämter, diese enthalten jedoch bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Kreis Beckum Jugendamt, Nr. 4) keine Hinweise auf die o.g. Thematik.

Eine Ausnahme bildet der Archivbestand „Kreis Beckum – Kinderheim Bad Waldliesborn“. Die Akten dieses kreiseigenen Kinderheims gelangten nach der kommunalen Neugliederung in das Kreisarchiv Warendorf, wo sie einen eigenen Archivbestand bilden. Dieser umfasst 27 Einheiten. Die Akten beinhalten zum großen Teil Geschäftsberichte und Bilanzen aber auch Personalangelegenheiten oder Beschwerdebriefe von Eltern oder dem Gesundheitsamt. Aus einzelnen Schriftstücken lassen sich einzelne Namen untergebrachter Kinder entnehmen, die jedoch sicher keine vollständige Aufstellung aller in Waldliesborn aufgenommenen Kinder darstellen. Diese Namen sind in der Auswertung (aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften hier anonymisiert) aufgelistet, jeweils versehen mit der Jahreszahl des Aufenthaltes und ihrem Wohnort, soweit möglich.

 

Für ehemalige Patient*innen, ehemalige Mitarbeiter*innen, Forschende und Interessierte steht der Bestand Kreis Beckum – Kinderkurheim Bad Waldliesborn jederzeit im Kreisarchiv Warendorf zur Nutzung zur Verfügung. Betroffene können sich zur Aufklärung, ob sie sich unter den betr. Namen befinden, direkt an das Kreisarchiv wenden (kreisarchiv@kreis-warendorf.de; Tel. 02581/531040).

 

Zur Auswertung der Akten des Kinderheims Waldliesborn gelangen Sie hier.

 

Weitere Informationen

Archivamt-Blogartikel von Dr. Stefan Schröder zum Thema Recherche: https://archivamt.hypotheses.org/17225
Landesweite Initiative Betroffener: https://kinderverschickungen-nrw.de/

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.