Ich glaub ich krieg‘ die Krätze / Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes zum Thema Skabies | Kreis Warendorf

„Ich glaub, ich krieg‘ die Krätze“

Viele Jahre war es still geworden um die Krätze (Skabies). Doch jetzt ist sie zurückgekehrt, besonders in Nordrhein-Westfalen; und auch im Kreis Warendorf beobachtet das Gesundheitsamt seit Herbst vergangenen Jahres eine Zunahme gemeldeter Fälle, insbesondere in den vergangenen Wochen. Schon der Name Krätze lässt wenig Gutes vermuten - und tatsächlich: Wenn sich die Skabiesmilbe, ein Insekt bzw. Spinnentier, in die oberflächliche menschliche Haut eingräbt und dort ihre Eier ablegt, kann es sehr unangenehm werden.

 

Der durch die Milbe und ihre Stoffwechselprodukte ausgelöste Juckreiz kann so unerträglich werden, dass man sich kaum noch zu helfen weiß und sich nicht selten blutig kratzt. Dadurch besteht auch die Gefahr einer zusätzlichen bakteriellen Infektion (sog. Superinfektion). Am schlimmsten wird das alles ausgerechnet auch noch nachts, weil die Parasiten in der Wärme unter der Bettdecke besonders aktiv werden. Nicht umsonst wählte der Volksmund den Ausdruck „Ich glaub, ich krieg die Krätze“ dafür, dass etwas nicht mehr auszuhalten ist. Kurz: Diese Krankheit will man nicht haben oder so schnell wie möglich wieder loswerden.

 

Kitas und Wohnheime sind besonders gefährdet

Dort, wo Menschen auf engem Raum zusammen sind und auch direkten Hautkontakt haben, wie etwa in Wohneinrichtungen, Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten, gibt es immer wieder Skabiesausbrüche. Durch bloßes Händeschütteln wird Krätze nicht übertragen, dafür braucht es schon einen längeren, mehrere Minuten dauernden, großflächigen Hautkontakt, z. B. beim Austauschen von Zärtlichkeiten oder im Rahmen pflegerischer Tätigkeiten.

Bis zum Auftreten des Juckreizes können bis zu 5 Wochen vergehen, Personen die längeren Hautkontakt mit Betroffenen hatten, sollten deshalb besonders auf Symptome achten und bei juckenden  Hautveränderungen unbedingt einen Arzt aufsuchen. Grundsätzlich sollte bei jeder juckenden Hautveränderungen auch an die Möglichkeit, dass Krätze vorliegt,  gedacht werden, da es sich um eine  Erkrankung handelt, die jede Person unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und sozialem Stand betreffen kann.

 

Diagnose, Behandlung und Vorbeugung

In den letzten Jahren hat sich das klinische Erscheinungsbild verändert, Krätze kann heute einem allgemeinen Hautekzem sehr ähneln. Die Folge ist, dass es bis zur Diagnosestellung  länger dauert und unbehandelte Betroffene demzufolge andere Menschen länger infizieren können. Bevorzugt befallene Hautareale sind die Räume/Falten zwischen den Fingern und Zehen sowie die Streckseiten der Handgelenke und Unterarme, bei Kindern häufig auch die Kopfregion. Letzte Gewissheit über die Erkrankung liefert erst eine spezifische Untersuchung durch den Dermatologen.

Die klassische Behandlung erfolgt über eine Permethrin-haltige Creme, die den Erreger abtötet. Ihr Erfolg steht und fällt dabei mit der Sorgfalt, die beim Einreiben aufgewendet wird. Alternativ dazu ist in Deutschland seit 2016 für Erwachsene ein Medikament in Tablettenform mit dem Wirkstoff Ivermectin zugelassen, das den Stoffwechsel der Milbe blockiert. In der Regel reicht eine einmalige, auf das Körpergewicht und die Gesamtsituation des Patienten abgestimmte Gabe, um innerhalb von 24 Stunden sämtliche Parasiten abzutöten. Die Entscheidung über den Einsatz liegt auf Grund möglicher Nebenwirkungen des Präparats allein beim behandelnden Arzt. Wichtig: Der Juckreiz kann auch nach korrekt durchgeführter Behandlung noch für einige Tage bis zu 2 Wochen anhalten.

 

Doch damit ist es noch nicht getan: Es sind noch verschiedene Hygienemaßnahmen erforderlich, um Mitbewohner oder sich selbst in den eigenen vier Wänden vor einer erneuten Ansteckung zu schützen. Dazu gehören das Schneiden der Fingernägel, das Staubsaugen der Wohnung und das Waschen von Bettwäsche und Handtüchern bei 60 Grad. Außerdem sollte die getragene Kleidung sicherheitshalber zwei Wochen lang nicht benutzt und am besten luftdicht in Plastiksäcken verpackt werden.

 

Meldepflicht bei Krätze-Erkrankungen:

Eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt besteht nur beim Auftreten der Erkrankung  in Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Wohn- und Pflegeheimen.

 

Bevor der oder die Betroffene die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen darf, muss ein ärztliches Attest darüber vorlegt werden, dass eine Weiterverbreitung der Krätze nicht zu befürchten ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn eine  ordnungsgemäße Behandlung erfolgt ist.

 

Weitergehende Informationen zum Thema Krätze finden Sie unter:

 

https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/kraetze-skabies/#c5827

 

(Informationsmaterial zu Krätze auf Deutsch, Französisch, Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch)

 

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Skabies.html

 

https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/krkhs-hygiene/erreger/steckbrief_skabies/index.html




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