Streuobstwiesen im Vertragsnaturschutz

Aktuelles

Stand Dezember 2024

 

Derzeit nehmen wir keine weiteren Streuobstbestände in die Förderung auf!

 

Bei der Antragstellung im ELAN ist die Anzahl der zu fördernden Bäume anzugeben, nicht der Gesamtbaumbestand. Es können maximal 76 Bäume / ha gefördert werden!

 

Für bestehende Verträge ändern sich die Fördervoraussetzungen zur nächsten Wiederbewilligung. Antragsteller sollen sich frühzeitig vor dem nächsten Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde melden um Änderungen abzustimmen!

 

 

Legaldefinition

"Als Streuobstbestände werden Obstbaumbestände ab einer Anzahl von zehn Bäumen bezeichnet, die überwiegend aus starkwüchsigen, hochstämmigen und großkronigen Obstbäumen (vereinzelt auch Nuss- oder Edelkastanienbäume) mit weiten Abständen von mindestens 8-10 m bestehen. Die Fläche umfasst mindestens 1.500 m² und darf maximal 150 Bäume pro ha aufweisen. Hochstämmig bedeutet, der Kronenansatz befindet sich in einer Höhe von mindestens 160 cm beziehungsweise bei Neupflanzungen in einer Höhe von mindestens 180 cm. [...]"

 

Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2024): Schrift 679 Streuobstbestände in Deutschland - Naturschutzfachliche Bedeutung, Bestandssituation und Handlungsempfehlungen.

Angepasste Fördervoraussetzungen

Gefördert wird die Pflege und Instandhaltung durch Schnittmaßnahmen und Nachpflanzungen von naturschutzfachlich hochwertigen Streuobstbeständen. Solche Streuobstbestände zeichnen sich aus durch:

  • eine Flächengröße von mindestens 0,15 ha mit mindestens 10 Bäumen (maximal 150 Bäume /ha)
  • i.d.R. reine Hochstamm-Obstbaumbestände
  • Pflanzabstände von mindestens 8 m
  • einen sortendiversen Bestand mit mindestens 10 % Apfel- oder Birnenbäumen

Weiterhin im Optimalfall

  • eine diverse Altersstruktur der Obstbäume (Nachpflanzungen, Ertragsbäume und Altbäume)
  • Nistmöglichkeiten für den Steinkauz (Baumhöhlen, Niströhren oder nahegelegene Altgebäude)
  • eine extensive Unternutzung

Antragsteller sind verpflichtet die Bäume zu pflegen, also regelmäßig zu schneiden, und ggf. ausgefallene Bäume mit alten Sorten (Empfehlungsliste im Downloadbereich) zu ersetzen! Es werden maximal 76 Bäume / ha mit 20 € pro Baum gefördert. Die Fläche der Streuobstwiese umfasst den Bereich 15 m um den äußersten Obstbaum oder vorher das Ende der Wiese.

In der nächsten Bewilligungsperiode werden nur noch Streuobstwiesen gefördert, die den oben genannten Anforderungen entsprechen.

Zusatzpaket - Unternutzung

Die Streuobstwiesenförderung mit der Paketnummer 5301 - "Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen" bezieht sich ausschließlich auf die Bäume der Obstwiese. Weiterhin kann man die Wiese unter den Bäumen (Unternutzung) fördern lassen. Hierfür stehen verschiedene Pakete zur Verfügung:

 

Paket 5302 - "extensive Unternutzung von Streuobstbeständen"

  • Prämie von 260€/ha
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung

Paket 5151 oder 5152 - "extensive Wiesen- und Mähweidennutzung"

  • 550 €/ha oder 610 €/ha
  • Mahdpflicht: 1. Mahd ab dem 20.05 bis Ende Mai
  • danach uneingeschränkte Nutzung (Mahd oder Beweidung)
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung (ggf. ist Festmist zulässig)

Paket 5131/5132/5141/5142 - "Extensive Weidenutzung"

  • 550-710 €/ha (je nach Paket)
  • Beweidungspflicht mit maximal 2 bzw. 4 GVE zwischen dem 15.03.-15.06.
  • danach uneingeschränkte Nutzung (Mahd oder Beweidung)
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung (ggf. ist Festmist zulässig)

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

 

Tom Hofmann

Tel. 02581 53-6136

tom.hofmann@kreis-warendorf.de

 

Louisa Rohlfing

Tel. 02581 53-6145

louisa.rohlfing@kreis-warendorf.de

 

Sarah Klein-Hitpaß

Tel. 02581 53-6144

sarah.klein-hitpass@kreis-warendorf.de

 

Christiane Heimann-Hahues

Tel. 02581 53-6148

christiane.heimann-hahues@kreis-warendorf.de

 

Anna Freude-Waltermann

Tel. 02581 53-6131

anna.freude-waltermann@kreis-warendorf.de 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.