Für Interessierte

Allgemeine Informationen

Für eine konkrete Beratung melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns! Bitte teilen Sie uns dann Flurstücksdaten oder Feldblocknummern mit.

 

Einen kurzen Überblick über die gängisten Maßnahmenpakete mit den Verpflichtungen und den Ausgleichsprämien finden Sie weiter unten.

Teilnahmebedingungen

Bei Interesse am Vertragsnaturschutz kann nach einer Beratung und Absprache der Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Landwirtschaftskammer oder der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft eigenständig ein Antrag über das ELAN NRW (ELektronische ANtragstellung für Landwirte) gestellt werden. 

 

Aus diesem Grund müssen Teilnehmende ein Flächenverzeichnis bei der Landwirtschaftskammer führen oder ggf. beantragen. Weiterhin muss die Verfügbarkeit der Fläche über die gesamte Vertragslaufzeit gesichert sein (z.B. gültiger Pachtvertrag).

 

Die Frist zur Beantragung über das ELAN ist der 30.06. jeden Jahres. Nach der Antragstellung werden die Anträge von der Bewilligungsbehörde (Untere Naturschutzbehörde) bearbeitet und überprüft. Zum Ende des Jahres erhalten die Teilnehmer den Bewilligungsbescheid (Bestätigung der Teilnahme). Mit diesem Bescheid erhalten die Teilnehmer die geltenden Bewirtschaftungsauflagen für ihre Maßnahmen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01. des kommenden Jahres.

 

Für die Auszahlung der Prämie muss in jedem Jahr ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt im Frühjahr des folgenden Jahres für das vergangene Bewirtschaftsungsjahr.

Maßnahmenpakete - Ein Überblick

Die verschiedenen Maßnahmenpakete haben alle eine vierstellige Paketnummer und sind nach Ackerpaketen (5010-5042D), Grünlandpaketen (5100-5170), Zusatzpaketen für Grünland (5200-5210, 5500-5560) und Paketen für Streuobst (5301, 5302) aufgeteilt.

Im Folgenden sind die gängigsten Pakete kurz aufgeführt:

 

 

5041 – Kurzzeitbrache

  • 1.600 €/ha Ausgleichsprämie
  • Brache mit jährlicher Bodenbearbeitung
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Sperrzeitraum: 01. April bis 15. August

 

5041 – Pflegebrache

  • 1.600 €/ha Ausgleichsprämie
  • Brache ohne Bodenbearbeitung (ggf. Mahd)
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Sperrzeitraum: 01. April bis 15. August

 

5042 D – Mehrjähriger Blühstreifen mit Regiosaatgut

  • 1.530 €/ha Ausgleichsprämie (bzw. 2.280 €/ha im 1. Jahr für Saatgutkosten)
  • Aussaat eines mehrjährigen Blühstreifens mit speziellem Regiosaatgut (UG2)
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Keine Nutzung des Aufwuchses
  • Kein Be- oder Überfahren des Blühstreifens

 

5100 – Umwandlung von Acker in Grünland

  • 440 €/ha (615 € im 1. Jahr) + Prämie des gewählten Grünlandpaketes (z.B. Paket 5156 mit 700€/ha)
  • Einsaat einer vorgegebenen Saatmischung zur Anlage von Grünland
  • Ackerstatus bleibt erhalten!
  • Verpflichtende Kombination mit einem Grünlandextensivierungspaket

 

5156 – Extensive Mahdnutzung Stufe 2

  • 700 €/ha Ausgleichsprämie
  • Erstmalige Nutzung (Mahd) ab dem 15.06.
  • Nach erster Mahd uneingeschränkte Beweidung bzw. Nachmahd/Weidepflege
  • Ganzjähriger Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel

 

5132 und 5142 – Extensive Weidenutzung Stufe 2

  • 710 bzw. 625 €/ha Ausgleichsprämie
  • Beweidung von Grünland mit maximal 2 bzw. 4 GVE bis zum 15.06.
  • Nach dem 15.06 uneingeschränkte Beweidung bzw. Nachmahd/Weidepflege
  • Ganzjähriger Verzicht auf N-Düngung und Pflanzenschutzmittel

(5301 + 5302 Streuobstbestände mit extensiver Unternutzung) --> Aufnahmestop

  • 20 €/Baum + 260 €/ha
  • Verpflichtung zur Nachpflanzung und Pflege der Obstbäume
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung

 

 

Weitere detaillierte Informationen im Download-Bereich (Anwenderhandbuch) oder in unserer Beratung!

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

 

Tom Hofmann

Tel. 02581 53-6136

tom.hofmann@kreis-warendorf.de

 

Louisa Rohlfing

Tel. 02581 53-6145

louisa.rohlfing@kreis-warendorf.de

 

Sarah Klein-Hitpaß

Tel. 02581 53-6144

sarah.klein-hitpass@kreis-warendorf.de

 

Christiane Heimann-Hahues

Tel. 02581 53-6148

christiane.heimann-hahues@kreis-warendorf.de

 

Anna Freude-Waltermann

Tel. 02581 53-6131

anna.freude-waltermann@kreis-warendorf.de 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.