Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Instrument des Naturschutzes. In Landschaftplänen werden die besonders geschützen Teile von Natur und Landschaft rechtsverbindlich festgesetzt (§ 7 LNatSchG NRW). Dazu zählen:

 

  1. Naturschutzgebiete
  2. Landschaftsschutzgebiete
  3. Naturdenkmale
  4. Geschütze Landschaftsbestandteile

Darüber hinaus werden Entwicklungsziele festgelegt und konkrete Maßnahmen zum Erreichen der Ziele beschrieben.

 

Ziele der Landschaftsplanung sind:

  • der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • die Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume,
  • die Sicherung der "Münsterländer Parklandschaft" als Kulturlandschaft für die landschaftsbezogene Erholung sowie
  • der Aufbau eines Biotopverbundsystems zur Verbindung von Lebensräumen.

Der Kreis Warendorf ist in 16 Gebiete aufgeteilt und ist nach § 7 LNatSchG NRW (ehemals § 16 LG NRW) verpflichtet für jedes Gebiet einen Landschaftsplan zu erstellen. Bisher sind 11 Landschaftspläne in Kraft getreten. Die bisherigen  Landschaftspläne und zugehörige Karten sind weiter unten zu finden. Derzeit befindet sich der Landschaftsplan Oelde im Verfahren.

Übersicht der Landschaftspläne

Das Verfahren

Das Aufstellen und letztendlich in Kraft treten eines LPs nimmt mehrere Jahre in Anspruch. In dieser Zeit wird der Vorentwurf der Öffentlichkeit offengelegt. Betroffene Grundeigentümer/innen und Bewirtschaftende haben dann die Möglichkeit sich zu beteiligen und Anpassungen vorzuschlagen. Auf Grundlage der Vorschläge wird der LP nochmals überarbeitet. Der Kreis Warendorf legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Bürgern vor Ort.

 

Nach in Kraft treten eines LPs können auf freiwilliger Basis und im Einklang mit dem LP zum Beispiel Gehölze gepflanzt und Gewässer angelegt werden oder Vereinbarungen zur extensiven Pflege von Grünland getroffen werden.

Geoportal Kreis Warendorf

Über den folgenden Link können Sie das Geoportal mit der interaktive Karte öffnen. Dort sind alle rechtskräftigen Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete mit den jeweiligen Festsetzungen hinterlegt.

Landschaftspläne - aktuelle Fassungen

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

- Landschaftsplanung -

 

Tom Hofmann

Telefon 02581 53-6136

tom.hofmann@kreis-warendorf.de

 

Louisa Rohlfing

Telefon 02581 53-6145

louisa.rohlfing@kreis-warendorf.de 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.