Erneuerbare Energien | Kreis Warendorf
Erneuerbare Energien
Das 2021 geänderte Klimaschutzgesetz sieht unter anderem bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 65% relativ zum Referenzjahr 1990, sowie eine Treibhausgasneutralität bis 2045 vor. Um diesen Zielsetzungen zu entsprechen, ist ein verstärkter Ausbau von Quellen erneuerbarer Energien erforderlich.
Insbesondere Windkraft und Solarenergie haben aber auch Potential betriebs-, anlage- oder baubedingte Verstöße gegen das Arten- und Naturschutzrecht zu bewirken. Des Weiteren ergeben sich aus den zahlreichen, sich kontinuierlich fortsetzenden, gesetzlichen Änderungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene, sowie einer aktiven Rechtsprechung erhöhte Beratungs- und Abstimmungsbedarfe.
Um einen arten- und naturschutzverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreis Warendorf zu gewährleisten und zu fördern steht Ihnen das Team der unteren Naturschutzbehörde zu erneuerbaren Energien für Nachfragen zur Verfügung. Ebenfalls auf dieser Seite können Sie unsere Checklisten zu verschiedenen arten- und naturschutzrechtlich relevanten Themen, wie Empfehlungen zum Verfahrensablauf, Katasterabfragen oder Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne und artenschutzrechtlichen Prüfungen downloaden.
Zu Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) hat die UNB verschiedene Bausteine als Hilfestellung für Kommunen, Antragsteller und Planungsbüros entwickelt (s. Unterlagen Freiflächenphotovoltaik). Darüber hinaus ist es bei einer Planung andersartiger Photovoltaikanlagen neben der klassischen Freiflächenphotovoltaik (z.B. hochaufgeständerte Agri-PV oder Solarzäune) momentan erforderlich eine Einzelfallabsprache mit der UNB zur Abstimmung der Einhaltung von natur- und artenschutzrechtlichen Belangen zu vereinbaren.
Unterlagen Windenergie
Unterlagen Freiflächenphotovoltaik
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