Feldvogelinseln im Kreis Warendorf

Aktuelles

Für das Jahr 2025 stehen erneut Fördergelder für das einjährige Naturschutzförderpaket "Feldvogelinseln im Acker" zur Verfügung. Für mehrjährige Schutzmaßnahmen besuchen Sie gerne unsere Seite Vertragsnaturschutz.

 

Ziele des Förderprogramms

Aufgrund der unvermindert anhaltenden Rückgänge der Bestände befinden sich zahlreiche Brutvogelarten der offenenen Feldflur in in Nordrhein-Westfalen weiterhin in einer besonderen Gefährdungslage. In Warendorf stehen vor allem der Kiebitz, der Große Brachvogel und die Rohrweihe im Fokus.

Das Förderprogramm soll Landwirtinnen und Landwirte auf diese Situation aufmerksam machen und sie dafür gewinnen auf geeigneten Ackerflächen Feldvogelinseln anzulegen.

Bei den Feldvogelinseln handelt es sich um 0,5-1 ha große Teilschläge im Acker, die aus der Produktion genommen werden. Hierfür erhalten die Landwirte eine Ausgleichszahlung.

 

Idealerweise ergibt sich zur Ankunft der Kiebitze eine niedrige, lückige Struktur durch z.B. stehengelassene Maisstoppeln oder Ackerwildkraut-Aufwuchs bis max. 20 cm Höhe.

Förderbedingungen

  • Vorkommen von mindestens 3 Feldvogelbrutpaaren der förderfähigen Artliste (siehe unten)
  • Flächengröße der Feldvogelinsel von 0,5-1 ha (Mindestbreite: 50m)
  • Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. (bzw. Start des Vertrages) bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens 01.10.). Eine Bodenbearbeitung bedarf in dieser Zeit einer Ausnahmegenehmigung.
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • auf dem bewirtschateten Restschlag sind markierte Nester vor Bearbeitungsverlusten zu bewahren

 

Eine Bodenbearbeitung im Vorherbst oder im zeitigen Frühjahr ist möglich, jedoch nicht immer sinnvoll.

 

Ausgleichsbeträge

Die Ausgleichsbeträge werden jedes Jahr neu festgelegt und variieren je nach Kultur. 2025 gelten folgende Richtsätze:

 

Silomais 1.391 € / ha

Körnermais  1.208 € / ha

Zuckerrüben  1.978 € / ha

Ackerbohnen  582 € / ha

Körnererbsen  635 € / ha

Sommergetreide (Gerste, Hafer)  671 € / ha

Sommerweizen 759 € / ha

Braugerste  1.131 € / ha

 

Artenliste

  • Austernfischer
  • Fasan
  • Feldlerche
  • Goldammer
  • Großer Brachvogel
  • Grauammer
  • Kiebitz
  • Rebhuhn
  • Rohrweihe
  • Schafstelze
  • Wachtel
  • Wachtelkönig
  • Wiesenpieper

 

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Bezirksregierung Münster.

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

 

Sarah Klein-Hitpaß

Tel. 02581 53-6144

sarah.klein-hitpass@kreis-warendorf.de

 

NABU-Naturschutzstation Münsterland

 

kiebitz@nabu-station.de

 

Kristian Lilje

Tel. 0163 7296789

k.lilje@nabu-station.de

 

Thomas Laumeier

Tel. 0171 1962456

t.laumeier@nabu-station.de




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.