Feldvogelinsel | Kreis Warendorf
Feldvogelinseln im Kreis Warendorf
Aktuelles
Für das Jahr 2025 stehen erneut Fördergelder für das einjährige Naturschutzförderpaket "Feldvogelinseln im Acker" zur Verfügung. Für mehrjährige Schutzmaßnahmen besuchen Sie gerne unsere Seite Vertragsnaturschutz.
Ziele des Förderprogramms
Aufgrund der unvermindert anhaltenden Rückgänge der Bestände befinden sich zahlreiche Brutvogelarten der offenenen Feldflur in in Nordrhein-Westfalen weiterhin in einer besonderen Gefährdungslage. In Warendorf stehen vor allem der Kiebitz, der Große Brachvogel und die Rohrweihe im Fokus.
Das Förderprogramm soll Landwirtinnen und Landwirte auf diese Situation aufmerksam machen und sie dafür gewinnen auf geeigneten Ackerflächen Feldvogelinseln anzulegen.
Bei den Feldvogelinseln handelt es sich um 0,5-1 ha große Teilschläge im Acker, die aus der Produktion genommen werden. Hierfür erhalten die Landwirte eine Ausgleichszahlung.
Idealerweise ergibt sich zur Ankunft der Kiebitze eine niedrige, lückige Struktur durch z.B. stehengelassene Maisstoppeln oder Ackerwildkraut-Aufwuchs bis max. 20 cm Höhe.
Förderbedingungen
- Vorkommen von mindestens 3 Feldvogelbrutpaaren der förderfähigen Artliste (siehe unten)
- Flächengröße der Feldvogelinsel von 0,5-1 ha (Mindestbreite: 50m)
- Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. (bzw. Start des Vertrages) bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens 01.10.). Eine Bodenbearbeitung bedarf in dieser Zeit einer Ausnahmegenehmigung.
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
- auf dem bewirtschateten Restschlag sind markierte Nester vor Bearbeitungsverlusten zu bewahren
Eine Bodenbearbeitung im Vorherbst oder im zeitigen Frühjahr ist möglich, jedoch nicht immer sinnvoll.
Ausgleichsbeträge
Die Ausgleichsbeträge werden jedes Jahr neu festgelegt und variieren je nach Kultur. 2025 gelten folgende Richtsätze:
Silomais 1.391 € / ha
Körnermais 1.208 € / ha
Zuckerrüben 1.978 € / ha
Ackerbohnen 582 € / ha
Körnererbsen 635 € / ha
Sommergetreide (Gerste, Hafer) 671 € / ha
Sommerweizen 759 € / ha
Braugerste 1.131 € / ha
Artenliste
- Austernfischer
- Fasan
- Feldlerche
- Goldammer
- Großer Brachvogel
- Grauammer
- Kiebitz
- Rebhuhn
- Rohrweihe
- Schafstelze
- Wachtel
- Wachtelkönig
- Wiesenpieper
Weitere Informationen finden Sie auch bei der Bezirksregierung Münster.
Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Sarah Klein-Hitpaß
Tel. 02581 53-6144
sarah.klein-hitpass@kreis-warendorf.de
NABU-Naturschutzstation Münsterland
Kristian Lilje
Tel. 0163 7296789
Thomas Laumeier
Tel. 0171 1962456
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
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Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
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