Radverkehrsnetz NRW | Kreis Warendorf
Radverkehrsnetz NRW
Das Radverkehrsnetz NRW verbindet alle Städte und Gemeinden des Landes mit einer einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr.
Erkennbar ist das Radverkehrsnetz durch das einheitliche Wegweisungssystem. Das Knotenpunktsystem ist Teil des Radverkehrsnetzes NRW. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rolle des Kreises Warendorf
Im Jahr 2009 hat der Kreis Warendorf mit den Kommunen vereinbart, die Qualitätssicherung des Radverkehrsnetzes NRW zu übernehmen. Um kreisweit eine dauerhaft hohe und einheitliche Qualität des Radverkehrsnetzes zu gewährleisten, erfolgt die Wartung und Pflege der Radwegweisung seit 2010 zentral für die Kommunen durch den Kreis Warendorf. Zwei Mal im Jahr werden alle Radwege abgefahren und die Beschilderung kontrolliert. Im Anschluss daran sowie bei zwischenzeitlichen Fehlermeldungen durch Dritte werden die Mängel behoben.
Wie können Mängel gemeldet werden?
Jeder Pfosten, an dem ein Wegweiser des Radnetzes angebracht ist, trägt einen Aufkleber mit einem QR-Code sowie einer eindeutigen Pfostennummer. Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone und geben Sie die Pfosten-Nr. ein. Alternativ können Sie Mängel auch unter Radverkehrsnetz NRW melden.
Kontakt
Carolin Neuhaus
Telefon: 02581 53-6113
E-Mail: carolin.neuhaus@kreis-warendorf.de
Martin Terwey
Telefon: 02581 53-6100
E-Mail: martin.terwey@kreis-warendorf.de
Radverkehrskonzept
Das Konzept hat zum Ziel durch eine gezielte Förderung des Radverkehrs eine Verkehrsverlagerungen vom PKW zum Fahrrad zu erreichen und damit die Treibhausgas-Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren. Sie können das Konzept hier herunterladen.
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.