Vertragsnaturschutz | Kreis Warendorf
Vertragsnaturschutz im Kreis Warendorf
Aktuelles
Stand Juli 2024
Die Antragsfrist für Verträge ab 2025 ist am 30.06.2024 abgelaufen. Die Bewilligungen werden Ende des Jahres verschickt.
Interessierte können sich ganzjährig zu den Fördermöglichkeiten beraten lassen. Für eine Vorprüfung, ob die Flächen fachlich und förderrechtlich geeignet sind, senden Sie uns auch gerne schon eine Karte oder z.B. Flurstücksdaten/Feldblocknummern.
Die nächste Antragsfrist ist der 30.06.2025 für Verträge, die dann am 01.01.2026 beginnen und i.d.R. 5 Jahre laufen.
Ziel des Kreiskulturlandschaftsprogramms ist die dauerhafte Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Durch das Programm sollen insbesondere die Umsetzung der Landschaftsplanung unterstützt, Grünland- und Ackerlebensgemeinschaften und der regionale Biotopverbund aufgebaut und gefördert werden. Insgesamt soll die „Münsterländer Parklandschaft“ langfristig erhalten und für den Naturschutz entwickelt werden.
Das Kreiskulturlandschaftsprogramm schafft die finanzielle Voraussetzung dafür, die für den Naturschutz gewünschte Flächennutzung möglichst langfristig sicherzustellen. Es bietet somit die Möglichkeit, die Belange des Naturschutzes und die berechtigten Interessen der die Flächen bewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte miteinander zu verbinden.
Die Teilnahme am Förderprogramm erfolgt ausschließlich freiwillig. Im kooperativen Miteinander wird auf der Grundlage unterschiedlicher Bewirtschaftungsbestimmungen die jeweilige Flächennutzung vereinbart.
Für den entstehenden Minderertrag sowie – je nach Vertragspaket – für den Mehraufwand erhält die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Es werden in der Regel 5- jährige Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen, die für alle Beteiligten eine sichere und verlässliche Basis darstellen. Der Bewirtschaftungsvertrag beginnt jeweils am 01. Januar eines Jahres. Aufgrund der umfangreichen Umstellungen in der EU-Agrarpolitik können zum Teil nur kürzere Laufzeiten oder Verlängerungen angeboten werden.
Benötigte Unterlagen
Der entsprechende Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz ist beim Amt für Planung und Naturschutz - Untere Naturschutzbehörde - erhältlich.
Teilnehmende müssen zudem ein Flächenverzeichnis bei der Landwirtschaftskammer führen.
Die Flächenverfügbarkeit über die geplante Vertragslaufzeit muss gewährleistet sein (z.B. gültiger Pachtvertrag).
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz (Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz)
RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 8.9.2015 unter Berücksichtigung der Änderungen gem. RdErl. v. 12.01.2017
Für Neuverträge ab 2023 (Antragstellung 2022) wird derzeit ein neuer Erlass erarbeitet.
Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Tom Hofmann
Tel. 02581 53-6136
tom.hofmann@kreis-warendorf.de
Louisa Rohlfing
Tel. 02581 53-6145
louisa.rohlfing@kreis-warendorf.de
Sarah Klein-Hitpaß
Tel. 02581 53-6144
sarah.klein-hitpass@kreis-warendorf.de
Anna Freude-Waltermann
Tel. 02581 53-6131
Weitere Internetseiten
Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.