Die Rohrweihe

Achtung

  • bei Sichtung eines Brutgeschehens melden Sie dies gerne an die rechts genannten Ansprechpartner
  • nähern Sie sich dem Nest auf keinen Fall um 1. Störungen zu vermeiden und 2. keine Beutegreifer anzulocken
  • Nester werden von der Unteren Naturschutzbehörde bzw. dem NABU in einer Größe von 50mx50m (0,25 ha) abgesteckt
  • Betroffene Landwirte erhalten eine Entschädigungszahlung

Artenhilfsprojekt "KLARO" im Kreis Warendorf - Neue Chancen für die Rohrweihe

Mit dem neuen Artenschutzprojekt „KLARO: Kulturlandschaft für die Rohrweihe (Circus aeruginosus) im Kreis Warendorf im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) - Erhalt und Förderung einer windkraftsensiblen Greifvogelart durch Optimierung und Neuanlage von Habitaten, Gelegeschutz sowie Begleitforschung zur Maßnahmenweiterentwicklung“ wollen die NABU-Naturschutzstation Münsterland und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf gezielt etwas für den Erhalt dieser kollisionsgefährdeten Greifvogelart tun. Auf der Roten Liste der Brutvögel in Nordrhein-Westfalen wird sie als „gefährdet“ geführt.

Bereits seit über zehn Jahren engagieren sich die NABU-Naturschutzstation und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf u. a. durch ein Gelegeschutzprogramm für den Schutz der Rohrweihe. Unterstützt werden sie dabei von der Landwirtschaftskammer. „Wir schätzen die Zahl der Brutpaare im Kreis Warendorf derzeit auf 80 bis 100 Paare, wobei der Schwerpunkt der Verbreitung zwischen Ems und Lippe liegt“, so Aline Förster, Projektleiterin der NABU-Station.

Die Rohrweihe brütet auf dem Boden, bevorzugt in Schilfzonen und Hochstaudenfluren an Kleingewässern. Doch rund ein Drittel der Brutpaare weicht auf Getreide-, Raps- oder Grünlandflächen aus. Dort ist das Risiko groß, dass Gelege bei Mäharbeiten oder Ernte verloren gehen. Um das zu verhindern, ist der Gelegeschutz auf landwirtschaftlichen Flächen ein wichtiger Baustein im Projekt. Mithilfe moderner Wärmebilddrohnen können Nester frühzeitig ausfindig gemacht und nach Rücksprache mit den Bewirtschaftenden geschützt werden. Für Schutzzonen auf Acker- oder Grünland erhalten teilnehmende Betriebe eine Entschädigung für den Ernteausfall.

Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts ist die Wiederherstellung, Optimierung und Neuanlage geeigneter Bruthabitate an Kleingewässern. „Es sollen jedes Jahr vorhandene Biotope optimiert und neue Habitate angelegt werden“, berichtet Alexandra Dropmann, Projektleiterin bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Hierfür können beispielsweise ehemalige Schilfbereiche wieder neu angelegt werden. Diese Maßnahmen dienen auch anderen gefährdeten Arten der Feuchtgebiete, wie z. B. Libellen- und Amphibienarten.

Begleitet werden alle Maßnahmen durch ein umfassendes Monitoring des Bruterfolgs und der Bestandsentwicklung. Weiter gibt es wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Lebensraumnutzung und zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Landwirte und Landwirtinnen, die ein Nest entdeckt haben oder vermuten, dass sich eine Brut auf ihrem Feld befindet, können sich direkt an die NABU-Naturschutzstation oder die Untere Naturschutzbehörde wenden. Gemeinsam werden dann entsprechende Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Gelegeschutzzonen in Getreidekulturen, umgesetzt und die Vögel gerettet.

Gefördert wird das Projekt zunächst bis zum Ende des Jahres im Nationalen Artenhilfsprogramm mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Auch die NRW-Stiftung übernimmt einen Anteil der Kosten. Eine Fortführung des Projektes ist geplant.

 

Weiterführende Informationen zum Nationalen Artenhilfsprogramm und zum Projekt:

 

Nationales Artenhilfsprogramm allgemein

 

KLARO in Warendorf

Informationen für Landwirte

Gelegeschutz auf Ackerflächen

Die Jungvögel von Weihenbruten im Wintergetreide fliegen oft erst nach dem geplanten Erntetermin aus und bedürfen deshalb des Schutzes vor dem Mähtod. Hierzu sollte in Zusammenarbeit mit den Landwirten um den Weihenhorst eine ausreichend große Zone des Getreides solange stehen gelassen werden, bis die Jungvögel flügge sind. Dies ist in der Regel ein Quadrat mit der Seitenlänge von 50 Metern (1 Morgen bzw. 0,25 ha), welches an den vier Eckpunkten um den Horst von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde oder der NABU-Naturschutzstation Münsterland abgesteckt wird. Zur Markierung der Ecken werden 2,0 m lange weiße Markierungsstäbe aus Kunststoff verwendet.

 

  • Landwirte geben 2-3 Tage vor der voraussichtlichen Ernte Bescheid --> die Brut wird erneut kontrolliert
  • Im Falle einer gescheiterten Brut kann ganz normal geerntet werden
  • Im Falle von Rohrweihenjungen wird die Fläche, wie oben erklärt, markiert und darf nicht geerntet werden
  • die Entschädigungszahlung richtet sich nach den aktuellen Richtsätzen für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und wird ab dem Tag der Ernte des Bestandes um die Schutzzone wirksam
  • Der Landwirt trägt dafür Sorge, dass alle möglichen Beteiligten (Mitarbeiter, Lohnunternehmer, etc.) informiert werden, sodass das Nest nicht aus Unwissenheit überfahren wird

 

Vermeidung von Störungen

Weihenhorste sollten nie in Eigenregie aufgesucht werden, denn jeder unnötige Besuch erhöht die Gefahr, dass Spuren für Beutegreifer zum Nest gelegt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, ein brütendes Rohrweihenpaar beobachtet zu haben, melden Sie sich bei den rechts aufgeführten Ansprechpartnern.

 

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

 

Alexandra Dropmann

Tel.: 02581 53 6146

alexandra.dropmann@kreis-warendorf.de

 

 

NABU-Naturschutzstation Münsterland

 

Aline Förster

Tel.: 02501-9719433

a.foerster@nabu-station.de




Kontakt und Anfahrt

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Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

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Fax: 02581 53-1099
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