Rohrweihenschutz | Kreis Warendorf
Die Rohrweihe
Achtung
- bei Sichtung eines Brutgeschehens melden Sie dies gerne an die rechts genannten Ansprechpartner
- nähern Sie sich dem Nest auf keinen Fall um 1. Störungen zu vermeiden und 2. keine Beutegreifer anzulocken
- Nester werden durch die Mitarbeitenden der Biostation abgesteckt, i.d.R. wird eine Nestschutzzone von 50m x 50m (0,25 ha) eingerichtet
- Betroffene Landwirte erhalten eine Entschädigungszahlung
Artenhilfsprojekt "KLARO" im Kreis Warendorf - Neue Chancen für die Rohrweihe


Mit dem neuen Artenschutzprojekt „KLARO: Kulturlandschaft für die Rohrweihe (Circus aeruginosus) im Kreis Warendorf im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) - Erhalt und Förderung einer windkraftsensiblen Greifvogelart durch Optimierung und Neuanlage von Habitaten, Gelegeschutz sowie Begleitforschung zur Maßnahmenweiterentwicklung“ wollen die NABU-Naturschutzstation Münsterland und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf gezielt etwas für den Erhalt dieser kollisionsgefährdeten Greifvogelart tun. Auf der Roten Liste der Brutvögel in Nordrhein-Westfalen wird sie als „gefährdet“ geführt.
Bereits seit über zehn Jahren engagieren sich die NABU-Naturschutzstation und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf u. a. durch ein Gelegeschutzprogramm für den Schutz der Rohrweihe. Unterstützt werden sie dabei von der Landwirtschaftskammer. „Wir schätzen die Zahl der Brutpaare im Kreis Warendorf derzeit auf 80 bis 100 Paare, wobei der Schwerpunkt der Verbreitung zwischen Ems und Lippe liegt“, so Aline Förster, Projektleiterin der NABU-Station.
Die Rohrweihe brütet auf dem Boden, bevorzugt in Schilfzonen und Hochstaudenfluren an Kleingewässern. Doch rund ein Drittel der Brutpaare weicht auf Getreide-, Raps- oder Grünlandflächen aus. Dort ist das Risiko groß, dass Gelege bei Mäharbeiten oder Ernte verloren gehen. Um das zu verhindern, ist der Gelegeschutz auf landwirtschaftlichen Flächen ein wichtiger Baustein im Projekt. Mithilfe moderner Wärmebilddrohnen können Nester frühzeitig ausfindig gemacht und nach Rücksprache mit den Bewirtschaftenden geschützt werden. Für Schutzzonen auf Acker- oder Grünland erhalten teilnehmende Betriebe eine Entschädigung für den Ernteausfall inkl. einer Arbeitsaufwandspauschale.
Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts ist die Wiederherstellung von Kleingewässern, Blänken und Hochstaudenfluren, an denen z.B. die Entfernung von Gehölzen bzw. das Einbringen von Schilf-Röhricht für die Optimierung als Rohrweihen-Brutplatz erforderlich ist. Außerdem sollen Biotop-Brutplätze für die Zielart Rohrweihe neu angelegt werden. Geeignete Flächen haben eine Mindestgröße von 0,5 ha und sind zumindest in der Brutzeit von April bis August störungsarm zu halten. Als Biotope werden dabei Röhrichtsenken (Blänken mit Schilf-Röhricht) mit umgebender Hochstaudenflur angelegt. Diese Maßnahmen dienen auch anderen gefährdeten Arten der Feuchtgebiete, wie z. B. Libellen- und Amphibienarten. Für die Optimierung vorhandener Brutbiotope und die Neuanlage von Brutbiotopen werden Flächeneigentümer gesucht, die Interesse an der Umsetzung dieser Maßnahmen auf ihren Flächen haben. Wenden Sie sich bei Interesse gerne an die rechts angegebenen Ansprechpartner.
Begleitet werden alle Maßnahmen durch ein umfassendes Monitoring des Bruterfolgs und der Bestandsentwicklung. Weiter gibt es wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Lebensraumnutzung und zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.
Landwirte und Landwirtinnen, die ein Nest entdeckt haben oder vermuten, dass sich eine Brut auf ihrem Feld befindet, können sich direkt an die NABU-Naturschutzstation oder die Untere Naturschutzbehörde wenden. Gemeinsam werden dann entsprechende Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Gelegeschutzzonen in Getreidekulturen, umgesetzt und die Vögel gerettet.
Gefördert wird das Projekt für den Zeitraum 2025 bis 2030 im Rahmen des nationalen Artenhilfsprogramm durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Ebenso ist die NRW-Stiftung an der Finanzierung beteilgt.
Weiterführende Informationen zum Nationalen Artenhilfsprogramm und zum Projekt:
Nationales Artenhilfsprogramm allgemein
Informationen für Landwirte


Gelegeschutz auf Ackerflächen
Die Jungvögel von Weihenbruten im Wintergetreide fliegen oft erst nach dem geplanten Erntetermin aus und bedürfen deshalb des Schutzes vor dem Mähtod. Hierzu sollte in Zusammenarbeit mit den Landwirten um den Weihenhorst eine ausreichend große Zone des Getreides solange stehen gelassen werden, bis die Jungvögel flügge sind. Dies ist in der Regel ein Quadrat mit der Seitenlänge von 50 Metern (1 Morgen bzw. 0,25 ha), welches an den vier Eckpunkten um den Horst von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde oder der NABU-Naturschutzstation Münsterland abgesteckt wird. Zur Markierung der Ecken werden 2,0 m lange weiße Markierungsstäbe aus Kunststoff verwendet.
- Landwirte geben 2-3 Tage vor der voraussichtlichen Ernte Bescheid --> die Brut wird erneut kontrolliert
- Im Falle einer gescheiterten Brut kann ganz normal geerntet werden
- Im Falle von Rohrweihenjungen wird die Fläche, wie oben erklärt, markiert und darf nicht geerntet werden
- die Entschädigungszahlung richtet sich nach den aktuellen Richtsätzen für die Bewertung von landwirtschaftlichen Kulturen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und wird ab dem Tag der Ernte des Bestandes um die Schutzzone wirksam
- Der Landwirt trägt dafür Sorge, dass alle möglichen Beteiligten (Mitarbeiter, Lohnunternehmer, etc.) informiert werden, sodass das Nest nicht aus Unwissenheit überfahren wird
Vermeidung von Störungen
Weihenhorste sollten nie in Eigenregie aufgesucht werden, denn jeder unnötige Besuch erhöht die Gefahr, dass Spuren für Beutegreifer zum Nest gelegt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, ein brütendes Rohrweihenpaar beobachtet zu haben, melden Sie sich bei den rechts aufgeführten Ansprechpartnern.


Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Alexandra Dropmann
Tel.: 02581 53 6146
alexandra.dropmann@kreis-warendorf.de
NABU-Naturschutzstation Münsterland
Aline Förster
Tel.: 02501-9719433
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