Streuobstwiesen (Pflege und Neuanlage)

Obstwiesen sind wertvoller Bestandteil der Münsterländer Parklandschaft. Sie haben ihren Ursprung in der bäuerlichen Kulturlandschaft und prägen früher wie heute viele kleinere Ortschaften, Ortsränder und die freie Agrarlandschaft im Kreis Warendorf. Streuobstwiesen sind Kulturlandschaftselemente, die vom Menschen geschaffen werden. Der Name „Streuobst “ hat nicht wie häufig vermutet mit verstreut angeordneten Obstbäumen zu tun, sondern mit der früher üblichen Flächendoppelnutzung Einstreugewinnung/Obstanbau. Früher wurden Obstwiesen vor allem aus wirtschaftlichen Gründen angelegt – sie waren fester Bestandteil von Bauernhöfen und dienten der Selbstversorgung. Heute sind es hingegen vorwiegend ökologische und ästhetische Gründe, die für den Erhalt und die Neuanlage von Obstwiesen sprechen.

Typische Sorten und Bewohner

Streuobstwiesen sind mit bis zu 3.000 Arten ein wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl an Tieren und Pflanzen.

Sie zeichnen sich durch die unterschiedlichen Ebenen (Baumkrone, Baumstamm, Wiese) als Lebensraum für diverse Arten wie z.B. Steinkauz, Grünspecht, Gartenrotschwanz, Gartenbaumläufer, Steinmarder, Fledermäuse aus. Durch blütenreiche Saumbereiche sowie Obstblüten bieten Streuobstwiesen zudem eine wichtige Nektarquelle für Insekten.

Neben dem Artenreichtum zeichnen sich Obstwiesen auch durch eine hohe Anzahl an alten regionalen Obstsorten aus. Streuobstwiesen sind für deren Erhalt von wichtiger Bedeutung. Regionale alte Obstsorten für das Münsterland sind z.B. die Stromberger Zwetsche, Münsterländer Borsdorfer oder der Dülmener Rosenapfel. Eine Liste mit geeigneten alten Obstsorten kann beim Amt für Planung und Naturschutz angefragt werden.

Fachgerechte Pflege

Obstbäume sind Kulturbäume. Um eine lange Lebensdauer der Bäume zu erzielen, ist eine fachgerechte Pflege notwendig. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass sie an der Last der Früchte schnell auseinanderbrechen. Da die Pflege von Obstbäumen gute Kenntnisse und Erfahrung erfordert, ist bei Neupflanzung von Bäumen die Teilnahme an Obstbaumschnittkursen (z.B. VHS Beckum, NABU) zu empfehlen.

Pflanzschnitt

Bei der Pflanzung des Baumes wird die künftige Pyramidenkrone mit 3-4 Leitästen und einem Mitteltrieb festgelegt. Diese sind als Traggerüst eine gute Grundlage für eine stabile Krone und ein langes Baumleben (s. Abbildungen). Das Obst wird später an den Seiten- und Fruchtästen wachsen.

 

Erziehungsschnitt (2-10 Standjahr)

Zur weiteren Festigung der Kronenstruktur wird bei dem Erziehungsschnitt die Krone etwas ausgelichtet und i.d.R. die „Saftwaage“ der Leittriebe eingehalten. Hierbei wird eine einheitliche Höhe der Leittriebe eingehalten. Der Mitteltrieb ist dabei immer etwas länger als die Leittriebe  (s. Abbildungen). Der Rückschnitt wird in den ersten Jahren kräftig durchgeführt, um den Neuaustrieb anzuregen und den Kronenaufbau zu sichern.

 

Pflege von Altbäumen (> 10 Jahre)

Apfelbäume können bei guter Pflege bis zu 100 Jahre alt werden – Birnen sogar bis 300 Jahre. Obstbäume leben länger und produzieren mehr und besseres Obst, wenn sie auch im Alter regelmäßig gepflegt werden. Hier wird der Rückschnitt jedoch schwächer ausgeführt, um eine Beruhigung der Wuchsleistung zu erzielen.
Der Fokus liegt nun auf dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Stabilität des Baumes.

Neuanlage von Streuobstwiesen

Aufgrund der hohen Bedeutung von Obstwiesen ist es besonders wichtig, neben der Pflege und Ergänzung vorhandener Anlagen neue Obstwiesen anzulegen. Bei der Neuanlage von Obstwiesen sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:

 

Standortwahl

  • Bevorzugt Standorte mit guter Wasserversorgung und Licht sowie möglichst tiefgründigen, humosen Lehmböden wählen, evtl. Bodenaustausch vornehmen
  • Ausreichend Pflanzabstände einplanen (Apfel, Birne, Kirsche: 10-12 m, Zwetschgen: 8-10 m, Abstand zueinander, zu vorhandenen Bäumen: 15-20 m Abstand).
  • Grenzabstände berücksichtigen (Nachbarrechtsgesetz)

Sortenwahl

  • Verwendung virusfreier und sortenechter Obstbäume aus anerkannten Markenbaumschulen
  • Verwendung einer möglichst hohen Arten- und Sortenvielfalt mit regionaltypischen alten  Obstsorten
  • Berücksichtigung von passenden Pollenspendern bei Apfel-, Birnen- und Kirschbäumen
  • Ernte- und Reifezeit der ausgewählten Sorten bedenken

Pflanzung

  • Pflanzung im Herbst (ggf. auch im Frühjahr)
  • Grassoden abstechen
  • Pflanzgrube (ca. 1,5 x Ballengröße) ausheben
  • Baumpfahl und Baumbindung zum Schutz gegen Wind einbauen
  • Verbissschutz / Fegeschutz oder Weideschutz herstellen
  • Wühlmausschutz einbauen

Förderung von Obstwiesen

Zum Erhalt der Streuobstwiesen im Außenbereich und alter Obstsorten kann es unter gewissen Voraussetzungen eine Förderung geben.

  • Für die Pflege einer vorhandenen Streuobstwiese mit einem Mindestbaumbestand von 35 Bäumen/ha (Bei Kleinstflächen mind. 1.500m² mit 10 Bäumen) ist ggf. eine finanzielle Förderung über den Vertragsnaturschutz möglich.
  • Für die Neuanlage oder Ergänzung einer Streuobstwiese stellt der Kreis Warendorf jährlich kostenlos Pflanzgut zur Verfügung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen führt der Kreis die Pflanzung samt zweijähriger Pflege von einigen Streuobstwiesen mithilfe der sog. ELER-Förderung durch.

Eine genauere Abstimmung und Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt durch das Amt für Planung und Naturschutz.

 

Literaturquellen:
Vorbeck, Alexander (2011): Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen- Naturgemäßer Obstbaumschnitt für die Praxis.
Loose, Helmut (2015): Obstbaumschnitt – Praxiswissen kompakt.

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

 

Sabrina Bröcker

Tel. 02581 53-6143

sabrina.broecker@kreis-warendorf.de

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.