Steinkauzschutz im Kreis Warendorf

Der Steinkauz im Kreis Warendorf

Der Steinkauz (Athene noctua) ist ein typischer Charaktervogel des Münsterlandes und besiedelt als Kulturfolger vor allem halboffene, strukturreiche Wiesen- und Weide-Landschaften mit Höhlenangeboten von Kopfweiden und alten Obstbäumen. Derzeit brüten im Kreis Warendorf etwa 400 Paare der gefährdeten Vogelart.

 

Beschreibung

Der Steinkauz ist mit einer Länge von 23-27 cm und einer Flügelspannweite von 50-57 cm eine der kleinsten heimischen Eulenarten. Er hat einen breit gerundeten Kopf, lange Beine und kurze Schwanzfedern. Die Oberseite des Federkleides ist grau-braun mit weißen Sprenkeln, die Bauchseite hell bzw. weiß mit braunem Streifenmuster. Über seinen gelben Augen befindet sich ein heller Überaugenstreifen.

 

Ökologie und Lebensweise

Steinkäuze sind nacht- und teilweise auch tagaktiv. Zur Jagd benötigen sie ganzjährig kurzrasige Bereiche.  Sie haben ein breites Nahrungsspektrum und fressen je nach Verfügbarkeit Insekten, Regenwürmer, Kleinvögel, Amphibien, Mäuse und kleine Reptilien.

Für seine Brut benötigt der Höhlen- bzw. Halbhöhlenbrüter ein ausreichendes Angebot an Nisthöhlen, zum Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Neben alten Baumhöhlen werden auch Mauernischen und künstliche Nisthilfen, sogenannte Steinkauzröhren, angenommen. Etwa im April/ Mai legt das Steinkauzweibchen meist 4 Eier in die Nisthöhle. Die Brutdauer beträgt 24-28 Tage. Etwa 38-46 Tage nach dem Schlupf sind die Jungen flugfähig und werden anschließend noch etwa fünf Wochen von den Eltern versorgt. Steinkauze sind Standvögel, die auch im Winter in der Nähe der Brutgebiete bleiben. Hierzu benötigen sie trockene, zugluftarme Unterschlüpfe wie z.B. Scheunen oder Heuböden.

 

Gefährdung und Schutz

Der Steinkauz gilt laut Roter Liste landes- und bundesweit als gefährdet. Aufgrund des milden Klimas ist die kälteempfindliche Art überwiegend im Nordwestdeutschen Tiefland verbreitet. Nordrhein Westfalen beherbergt mit 5000 Paaren etwa zwei Drittel des bundesdeutschen Bestandes und trägt damit eine hohe Verantwortung zur Sicherung und Entwicklung dieser Art. Hauptursache für die Gefährdung des Steinkauzes ist der Verlust geeigneter Lebensräume. Geeignete Bruthöhlen sind sehr selten geworden, genau wie ganzjährig kurzrasige, insektenreiche Grünlandflächen die nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Somit ist die Art mittlerweile stark abhängig von Schutzmaßnahmen.

 

Streuobstwiesen - Hot Spots der Artenvielfalt

Als Streuobstwiesen werden Grünlandflächen mit einem lockeren Bestand hochstämmiger Obstbäume bezeichnet, die entweder beweidet oder gemäht werden.

Die ökologische und landschaftsprägende Funktion von Obstwiesen ist im gesamten Jahresverlauf recht hoch. Vor allem alte Streuobstwiesen stellen nicht nur für den Steinkauz, sondern auch für viele weitere Tierarten wie Vögel (Gartenrotschwanz, Feldsperling, Stare, Spechte, etc.), Insekten, Fledermäuse, Igel und verschiedene Kleinsäuger einen sehr wertvollen Lebensraum dar.

 

Geeignete Maßnahmen zur Förderung von Steinkäuzen

 

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen

Der Erhalt und die Neuanlage von Streuobstwiesen und alten Obstbaumsorten können unter gewissen Voraussetzungen über den Kreis Warendorf gefördert werden. Weitere Informationen sowie eine Liste der für den Kreis typischen historischen Obstsorten können bei der Unteren Naturschutzbehörde angefragt werden. 

Die Pflege des Unterwuchses sowie Pflegeschnitte von Obstbäumen können z.B. über den Vertragsnaturschutz gefördert werden. Hier gibt es verschiedene Vertragspakete wie z.B. eine extensive Weide-, Wiesen oder Mähweidenutzung.

 

Pflege von Kopfweiden

Für das Korbhandwerk wurden seit dem Mittelalter die Zweige von Weiden, Eschen, Pappeln oder auch Eichen auf Mannshöhe abgeschnitten (geschneitelt). Dabei wurde nur das schnell nachwachsende Astholz oberhalb des Stammkopfes entnommen, ohne die Bäume vollständig zu entfernen. Da es heute keine Verwendung mehr für das dünne Astholz gibt, werden viele Kopfbäume nicht mehr regelmäßig beschnitten. Wird bei diesen nicht ca. alle 7 Jahre ersatzweise ein Pflegeschnitt durchgeführt, drohen die Bäume auseinander zu brechen und abzusterben. Für Pflegeschnitte von Kopfbäumen können beim Kreis Warendorf Fördermittel beantragt werden.

 

Montage künstlicher Nisthilfen

Sind keine natürlichen Bruthöhlen vorhanden, können künstliche Niströhren aufgehängt werden. Grundlage für die Auswahl eines Ortes für eine Steinkauzröhre sollte sein, dass die Flächen rings herum als Lebensraum für die Art geeignet sind. Nur eine auf die ökologischen Ansprüche der Vogelart angepasste Niströhre wird auch tatsächlich angenommen. Die fachgerechte Herstellung und Montage der Röhren ist somit sehr wichtig. Die Anbringung künstlicher Nisthilfen in Kombination mit einer Lebensraumaufwertung hat sich als optimal zur Förderung von Steinkäuzen erwiesen.

 

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Haben Sie eine Steinkauz-Niströhre, die repariert oder ausgetauscht werden sollte?

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Wünschen Sie eine Beratung zur Pflege Ihrer Streuobstwiese, zum fachgerechten Obstschnitt oder zur sinnvollen Verwendung des Obstes?

 

Weitere Informationen zum Thema Streuobstwiesen erhalten Sie auch auf folgender Internetseite:

www.streuobstwiesen-nrw.de.

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde:

 

Beratung zu künstlichen Niströhren und möglichen geeigneten Brutstandorten

 

Tom Hofmann, Tel. 02581 53-6138,

Tom.Hofmann@kreis-warendorf.de

 

Ann-Kathrin Will, Tel. 02581 53-6134,

Ann-Kathrin.Will@kreis-warendorf.de

 

Beratung zu Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen und zu Streuobstwiesen-Förderungen sowie zur Pflege von Kopfbäumen

 

Frau Bröcker, Tel. 02581 53-6143,

Sabrina.Broecker@kreis-warendorf.de

 

NABU-Naturschutzstation Münsterland:

 

Bestandserfassung, Beratung zu Niströhren und Streuobstwiesen-pflegemaßnahmen

 

Herr Menke, Tel. 02501-9719433,

n.menke@nabu-station.de




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.