Ihre Anfrage an das Kreisarchiv

Sie sind auf der Suche nach einer Person, einem Hof oder einem historischen Ereignis? Sie suchen nach einer bestimmten historischen Geburtsurkunde, eine Akte, ein Foto oder Plakat?

 

Wenn Sie mit Ihrem Anliegen nicht persönlich ins Archiv kommen können oder möchten, können Sie eine schriftliche Anfrage an uns richten - per E-Mail an die Adresse kreisarchiv@kreis-warendorf.de oder per Post an das Kreisarchiv Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf.

 

Auskünfte aus den archivischen Findmitteln (= Inhaltsangaben zu den Archivalien) sind kostenlos. Bei Auskünften aus den Archivalien selbst fallen grundsätzlich Kosten an. Wir weisen Sie auf die Höhe der Kosten aber immer hin, bevor wir für Sie tätig werden. Die Übersicht über die Gebühren finden Sie hier (Gebührensatzung des Kreises Warendorf).

 

Wissen Sie schon, welche Archivalien Sie benutzen möchten oder welche Informationen Sie aus Archivalien benötigen? Dann füllen Sie bitte den Benutzungsantrag mit Angabe des Themas aus: hier als Onlineformular.

 

Eine Übersicht über unsere Bestände finden Sie im Portal Archive NRW und hier.

 

Die Benutzungsordnung des Kreisarchivs finden Sie hier.

Gemäß §7 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018 sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass wir die von Ihnen im Benutzerantrag angegebenen Daten sowie die Daten der von Ihnen bestellten Archivalien dauerhaft speichern. Gleiches gilt für die von Ihnen gestellten schriftlichen Anfragen.

 

Bei Archivgut, das aufgrund allgemeiner (30 Jahre nach Entstehung) oder personenbezogener Schutzfristen nicht zur allgemeinen Nutzung freigegeben ist, können Sie einen Antrag auf Schutzfristenverkürzung stellen

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.