Abgabe von Unterlagen an das Archiv | Kreis Warendorf
Abgabe privater Unterlagen an das Archiv
Das Kreisarchiv Warendorf ist an allen historisch bedeutsamen Sammlungen aus privater Hand interessiert und nimmt diese jederzeit gerne entgegen. Sprechen Sie uns gerne an!
Dazu können gehören:
- Unterlagen einer Person (=Nachlass)
- Dokumente aus der Familien- und Hofgeschichte
- Unterlagen von Vereinen, Clubs, Verbänden
- Unterlagen von Firmen und Betrieben.
Folgende Unterlagen werden in der Regel übernommen:
- originale Papier-Dokumente (Briefe, Tagebücher, Notizbücher, Chroniken, Akten aller Art)
- Fotos (idealerweise beschriftet), auch digitale Fotos
- Filme (sowohl auf Rollfilm als auch in digitaler Form)
- Plakate lokaler Herkunft (über Veranstaltungen, Feste etc.)
- Karten, Pläne, technische Skizzen lokaler Herkunft
- Broschüren, Geschäftsberichte und Festschriften von Vereinen und Firmen (sofern nicht in der Archivbibliothek schon vorhanden)
Folgende Unterlagen werden unter Umständen übernommen:
- Bücher (sofern nicht in der Archivbibliothek schon vorhanden)
Folgende Unterlagen werden in der Regel nicht übernommen:
- Kopien
- Gegenstände (Ausnahme: Kleinstobjekte wie z.B. Stempel), Textilien
Hier finden Sie eine Übersicht über die im Kreisarchiv vorhandenen Archivalien aus privater Herkunft.
Möglichkeiten der Abgabe privater Dokumente
Dokumente aus privater Hand können entweder als Schenkung oder Depositum (= Dauerleihgabe) an das Kreisarchiv übergeben werden. Das Kreisarchiv bevorzugt die Rechtsform der Schenkung, da sie den Vorteil einer dauerhaften und rechtssicheren Lösung hat. Dabei entstehen dem Schenkenden keine Kosten.
Bei einem Depositum bleiben die Unterlagen Eigentum der abgebenden Person oder Einrichtung. Sie werden genau so für alle Zeiten sicher im Kreisarchiv verwahrt.
Schenkung | Depositum |
Unterlagen gehen in das Eigentum des Archivs über | Unterlagen bleiben Eigentum der abgebenden Person |
Kosten für bestandserhaltende Maßnahmen und Erschließung werden vom Archiv getragen | Kosten für bestandserhaltende Maßnahmen und Erschließung werden bei evtl. Rücknahme von der abgebenden Person getragen |
Unterlagen können nicht zurückgefordert werden | Unterlagen können zurückgefordert werden |
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Kontakt und Anfahrt
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.











