Medizinischer Dienst: Infektionsschutz / Amtsärztliche Gutachten | Kreis Warendorf

Medizinischer Dienst: Infektionsschutz / Amtsärztliche Gutachten

Im Interesse der Wahrung der öffentlichen Gesundheit im Kreis Warendorf gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes die Hygieneüberwachung und der Infektionsschutz.

 

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneüberwachung berät, informiert und überprüft das Gesundheitsamt:

 

- alle medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen, Blutspendedienste, Zivil- und Katastrophenschutz, ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen)

 

- gewerbliche Betriebe (Fußpflegeeinrichtungen, podologische Praxen, Tätowier- und Piercingstudios, Frisör- und Kosmetikbetriebe, Ohrlochstecher)

 

- Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen, Einrichtungen für alte und behinderte Menschen, Schwimmbäder, Sportstätten). Speziell für die Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder hat das Gesundheitsamt je einen Hygieneleitfaden erarbeitet.

 

Dabei kommt dem Infektionsschutz, dem Schutz des einzelnen Bürgers sowie der gesamten Bevölkerung des Kreises Warendorf vor ansteckenden Erkrankungen eine besondere Bedeutung zu. Für den Fall von ansteckenden Erkrankungen wie z. B. Meningokokkenmeningitis, Tuberkulose, Ausbrüchen von infektiösen Durchfallerkrankungen, um nur einige zu nennen, muss das Gesundheitsamt schnell handeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Fall ermitteln, die Betroffenen informieren, fachlich beraten und eventuell vorübergehende Einschränkungen für die Betroffenen veranlassen.

 

Für Aids und andere sexuell übertragbare Erkrankungen bietet das Gesundheitsamt eine kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung sowie die HIV-Antikörpertestung an.

 

Alle Personen, die im Umgang mit Lebensmitteln arbeiten, benötigen vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeiten eine Bescheinigung über die Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Belehrung soll dazu dienen, die Verbreitung von infektiösen Erkrankungen in der Bevölkerung zu vermeiden. In der gebührenpflichtigen Informationsveranstaltung im Gesundheitsamt wird auf individuelle Fragen eingegangen.

  

Das Gesundheitsamt erstellt amtsärztliche Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

 

Ansprechpartner:

 

Amtsärztliche Gutachten:

Dr. Anja Röhnelt

Tel. 02581 53-53 10

E-Mail: med.dienst@kreis-warendorf.de

 

Infektionsschutz:

Dr. Tim Kornblum

Tel. 02581 53-53 35

E-Mail: Tim.Kornblum@kreis-warendorf.de

 

Tuberkulosefürsorge:

Dr. Anja Röhnelt

Tel. 02581 53-53 10

E-Mail: tbc@kreis-warendorf.de

 

Belehrungen:

Sarah Zurstraßen

Tel. 02581 53-53 65

E-Mail: Sarah.Zurstrassen@kreis-warendorf.de




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.