Vergabe einer Abfallerzeugernummer (§28 NachwV)

Als gewerblicher Abfallerzeuger benötigen Sie für die Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (siehe auch: AVV – Abfallverzeichnisverordnung) eine Abfallerzeugernummer, sofern bei ihnen mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle im Kalenderjahr anfallen. In der Regel wird die Abfallerzeugernummer standortbezogen für jede Anfallstelle (Baumaßnahme oder Betriebsstätte) vergeben.

 

Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Bei der Zulässigkeit der Entsorgung durch Sammelentsorgungsnachweise sind jedoch unbedingt die Mengenbegrenzungen (max. 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel) zu beachten.

 

Die Erzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bzw. der Entsorgung bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Warendorf zu beantragen.

 

Die Gebühr für die Erteilung einer Abfallerzeugernummer beträgt gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

50 Euro.

 

Die Beantragung einer Abfallerzeugernummer kann formlos per E-Mail erfolgen.

Bitte teilen Sie dabei folgende Angaben mit:

 

  • Hauptsitz des Abfallerzeugers und ggf. Betriebsstätte bzw. Anfallstelle des Abfalls (jeweils Straße, Hausnr., Postleitzahl und Ort)
  • Branchenbezeichnung
  • Angaben zum Bevollmächtigten / Beauftragten (falls vorhanden)
  • Ansprechperson in ihrem Betrieb (Name, Telefon, E-Mail)
  • Abfallbezeichnung und Abfallschlüsselnummer nach AVV (falls vorhanden)
  • Rechnungsadresse für den Gebührenbescheid

 

Im Einzelfall können weitere Angaben von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde vom Abfallerzeuger angefordert werden.

 

Für die Beantragung einer Abfallerzeugernummer sowie bei weiteren Fragen zu dem Thema wenden Sie sich an die Mitarbeiter der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Warendorf.

 

Stand: 09.01.2026




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.